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Kryptosteuer Update 2026: ESTV-Regeln, Staking, DeFi und Ihre Steuererklärung

Aktuelle Kryptosteuer-Regeln 2026: Bewertung nach ESTV, Besteuerung von Staking und DeFi, NFTs, Steuererklärung – und wann Sie als professioneller Trader gelten.

Von Bastien Thiébaud·2026-02-16·9 min Lesezeit

Kryptosteuer 2026: Was hat sich geändert?

Kryptowährungen und Blockchain-Assets sind im Schweizer Steuerrecht angekommen. Das Eidgenössische Steuerverwaltungsamt (ESTV) hat seine Praxis konkretisiert, und viele Kantone haben Leitlinien veröffentlicht. 2026 gelten klare Rahmenbedingungen – hier die wichtigsten Punkte für Ihre Steuererklärung.

Bewertung nach ESTV

Anschaffung und Haltekosten

Das ESTV akzeptiert den effektiven Anschaffungspreis in Schweizer Franken zum Zeitpunkt des Erwerbs. Das bedeutet:

  • Kauf: Der bezahlte CHF-Betrag (oder der Frankenwert des Tauschmediums) ist massgeblich.
  • Tausch: Beim Tausch von Krypto gegen Krypto gilt der Marktwert des erhaltenen Vermögens als Anschaffungspreis der neuen Position.
  • Fork/Airdrop: Der Marktwert zum Empfangszeitpunkt gilt als Einkommen und gleichzeitig als Anschaffungspreis für die spätere Veräusserung.

Veräusserung und Gewinnberechnung

Veräusserungsgewinne aus Krypto-Anlagen sind steuerfrei, soweit Sie als Privatperson im Privatvermögensbereich handeln. Verluste sind dann ebenfalls nicht abzugsfähig. Der Gewinn ergibt sich aus: Verkaufserlös minus Anschaffungskosten (FIFO oder genaue Zuordnung).

Staking: Besteuerung der Rewards

Staking-Belohnungen (z.B. von ETH, Solana, Cardano) gelten als Einkommen im Zeitpunkt des Zuflusses:

  • Steuerbarer Betrag: Marktwert in CHF zum Zeitpunkt des Empfangs
  • Anschaffungspreis: Derselbe Wert für die spätere Veräusserung

Praktisch: Wenn Sie 1 ETH als Staking-Reward erhalten und der ETH-Kurs bei CHF 3'500 steht, sind CHF 3'500 Einkommen. Später verkaufen Sie den ETH für CHF 4'000 – dann entstehen CHF 500 Veräusserungsgewinn (steuerfrei im Privatvermögen).

DeFi: Lending, Yield Farming, Liquidity Mining

DeFi-Aktivitäten werden von den Steuerbehörden zunehmend beachtet:

  • Zinsen aus Lending (z.B. Aave, Compound): Analog zu Staking – Zinsertrag zum Zuflusszeitpunkt als Einkommen
  • Yield Farming: Die erhaltenen Tokens sind beim Empfang zu marktbewerten und als Einkommen zu versteuern
  • Liquidity Mining: LP-Token-Rewards = Einkommen zum Empfangszeitpunkt
  • Impermanent Loss: Noch nicht einheitlich geregelt; Verluste können in einigen Kantonen berücksichtigt werden – individuelle Prüfung empfohlen

Die Komplexität von DeFi-Transaktionen macht eine Transaktionsübersicht und saubere Dokumentation umso wichtiger.

NFTs: Kunst, Gaming, Utility

NFTs werden wie andere Vermögenswerte behandelt:

  • Anschaffung: Kaufpreis oder Marktwert bei Erhalt (Mint, Airdrop)
  • Veräusserung: Gewinn/Verlust aus Verkaufserlös minus Anschaffungskosten
  • Privatvermögen: Veräusserungsgewinne steuerfrei, Verluste nicht abzugsfähig
  • Gewerblich: Falls Sie NFTs professionell handeln, unterliegen Gewinne der Einkommenssteuer

Steuererklärung: Wie tragen Sie Krypto ein?

Einkommen

  • Staking-Rewards, DeFi-Zinsen, Airdrops etc. → Einkommen aus anderen Quellen bzw. je nach Kanton «sonstige Einkünfte»
  • Bei professioneller Tätigkeit: Gewinne aus Handel → Selbständigerwerbendeneinkommen

Vermögen

  • Krypto-Bestände werden mit dem Wert per 31.12. (bzw. Stichtag) deklariert
  • Massgeblich: Marktpreis an Börsen oder aggregierten Preisdiensten
  • Jede Position einzeln oder aggregiert – je nach Kanton und Formular

Verlustausweis

Im Privatvermögen können Veräusserungsverluste nicht von anderen Einkünften abgezogen werden. Dokumentieren Sie Verluste dennoch – sie können unter Umständen mit künftigen Gewinnen verrechnet werden (kantonal unterschiedlich).

Professionell vs. privat: Die entscheidende Abgrenzung

Wenn Sie Krypto gewerblich handeln, unterliegen alle Gewinne der Einkommenssteuer – und Verluste sind abzugsfähig. Die Abgrenzung ist nicht immer klar:

Indizien für gewerbliche Tätigkeit:

  • Umfang der Transaktionen (Häufigkeit, Volumen)
  • Zeitaufwand (nahezu vollzeitlich)
  • Organisation wie ein Unternehmen (Büro, Systematik, Werbung)
  • Fehlen anderer Haupteinkommensquellen

Indizien für Privatvermögen:

  • Gelegentliches Handeln
  • Halten als Anlage
  • Keine unternehmerische Struktur

Praktisch: Bei Unsicherheit lohnt sich eine Beratung – die Folgen einer Fehleinstufung können erheblich sein.

Neue Entwicklungen 2025/2026

  • MiCA (EU): Die EU-Verordnung für Krypto-Assets beeinflusst indirekt auch die Schweiz (z.B. über grenzüberschreitende Transaktionen).
  • CBDCs: Zentralbankdigitalwährungen werden vorbereitet – steuerlich dürften sie wie Bargeld behandelt werden.
  • Dokumentationspflichten: Steuerbehörden erwarten zunehmend strukturierte Übersichten (CSV-Exporte, Transaktionshistorie).

Halten Sie Ihre Transaktionen gut dokumentiert – das erleichtert die Steuererklärung und schützt Sie bei Nachfragen.

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Häufig gestellte Fragen

Das ESTV akzeptiert den effektiven Anschaffungspreis (Kaufpreis in CHF zum Zeitpunkt des Erwerbs). Bei Tauschgeschäften gilt der Marktwert des erhaltenen Vermögens.

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