Steuerthema

Einkauf in die Pensionskasse: Berechnung, Sperrfrist und Strategie

Pensionskasse-Einkauf optimal planen: Berechnung des Einkaufspotenzials, 3-Jahres-Sperrfrist beim Kapitalbezug, gestaffelter Einkauf über mehrere Jahre und Koordination mit Säule 3a.

Das Kernproblem: Einkaufspotenzial bleibt ungenutzt

Viele Arbeitnehmende und Selbstständige haben die Möglichkeit, versäumte Vorsorgejahre durch einen Einkauf in die Pensionskasse nachzuholen. Diese «Nachschüssen» sind steuerlich abzugsfähig und können bei hohem Einkommen Zehntausende Franken Steuern sparen. Gleichzeitig erhöht sich die Altersrente oder das spätere Kapital. Trotzdem nutzen nur wenige diese Möglichkeit – oft aus Unkenntnis der Berechnung, aus Angst vor der Sperrfrist oder weil die Koordination mit Säule 3a und dem geplanten Renteneintritt nicht gelingt.

Die zentralen Herausforderungen:

  • Das Einkaufspotenzial ist schwer selbst zu berechnen
  • Die 3-Jahres-Sperrfrist für Kapitalbezüge wird oft erst bei der Beantragung entdeckt
  • Bei grossem Einkaufspotenzial: Soll der Einkauf gestaffelt oder einmalig erfolgen?
  • Wie koordiniert man Einkauf und Säule 3a, ohne die Abzugslimits zu verschieben?
  • Der optimale Zeitpunkt: Vor oder nach Gehaltserhöhungen, vor Pensionierung?

Rechtlicher Rahmen: BVG, Steuerrecht und Sperrfrist

Der Einkauf in die Pensionskasse ist in Art. 31 und 31a BVG sowie in den Ausführungsbestimmungen der Pensionskassen geregelt. Steuerlich sind Einkäufe gemäss DBG und kantonalem Recht vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.

Wann entsteht Einkaufspotenzial?

  • Verspäteter Eintritt in die Pensionskasse (z.B. nach Studium, Auslandaufenthalt)
  • Reduzierte Beitragspflicht (Teilzeitarbeit, tiefes Einkommen)
  • Lücken im Erwerbsleben (z.B. Elternzeit, Sabbatical ohne PK-Pflicht)
  • Wechsel von einer PK mit niedrigeren Beiträgen zu einer mit höheren

Die 3-Jahres-Sperrfrist (Art. 79b Abs. 3 BVG): Nach einem Einkauf darf während drei Kalenderjahren keine Kapitalleistung aus der Pensionskasse bezogen werden. Wer z.B. 2024 einkauft, darf frühestens ab 2028 Kapital beziehen. Bei Verstoss kann die Steuerbehörde den Abzug für den Einkauf nachträglich streichen – mit erheblichen Folgen.

Steuerliche Abzugsfähigkeit:

  • Einkäufe sind in voller Höhe vom Einkommen abzugsfähig (Bund, Kanton, Gemeinde)
  • Kein Abzug für Beiträge, die ohnehin zur Erfüllung der Obligatorik führen würden
  • Der Abzug erfolgt im Jahr der Zahlung

Berechnung des Einkaufspotenzials: Konkrete Beispiele

Beispiel 1: Später Eintritt nach Studium

  • Studium bis 28, danach Vollzeitanstellung
  • Einkaufspotenzial für 6 «verlorene» Jahre: ca. CHF 80'000–120'000 (abhängig von Gehalt und PK)
  • Steuerersparnis bei Grenzsteuersatz 35%: CHF 28'000–42'000

Beispiel 2: Teilzeitarbeit mit Aufstockung

  • 10 Jahre 60% Anstellung, jetzt 100%
  • Nachholbedarf für 40% der Koordinationsabzug-Zeit: ca. CHF 50'000
  • Steuerersparnis bei Grenzsteuersatz 38%: CHF 19'000

Beispiel 3: Gestaffelter Einkauf über 3 Jahre

  • Gesamtes Einkaufspotenzial: CHF 150'000
  • Strategie: CHF 50'000 pro Jahr über 3 Jahre
  • Jahr 1: Abzug CHF 50'000 → Ersparnis CHF 19'000 (38%)
  • Jahr 2: Abzug CHF 50'000 → Ersparnis CHF 19'000
  • Jahr 3: Abzug CHF 50'000 → Ersparnis CHF 19'000
  • Total Steuerersparnis: CHF 57'000
  • Vorteil der Staffelung: Gleichmässigere Belastung, kein Spitzenjahr

Steuerliche Wirkung: Grenzsteuersatz und Einkaufshöhe

Die Attraktivität des Einkaufs hängt massgeblich vom Grenzsteuersatz ab.

Rechenbeispiel – Einkauf CHF 100'000, verschiedene Kantone (verheiratet, 2 Kinder):

KantonGrenzsteuersatzSteuerersparnis
Schwyz22%CHF 22'000
Zug25%CHF 25'000
Zürich32%CHF 32'000
Bern35%CHF 35'000
Genf40%CHF 40'000

Beim späteren Kapitalbezug (z.B. Pensionierung):

  • Bezug CHF 100'000 in einem Jahr
  • Steuer (Kanton Zürich): ca. CHF 7'000 (7%)
  • Netto-Steuervorteil der Arbitrage: CHF 32'000 - CHF 7'000 = CHF 25'000

Wichtig: Die 3-Jahres-Sperrfrist muss eingehalten werden. Wer mit 62 einkauft und mit 64 pensioniert, darf das eingekaufte Kapital nicht sofort beziehen.

Schritt-für-Schritt-Strategie: Einkauf optimal planen

Schritt 1: Einkaufspotenzial ermitteln Fordern Sie bei Ihrer Pensionskasse eine Berechnung des Einkaufspotenzials an. Die meisten PKs stellen diese kostenlos oder gegen geringe Gebühr aus. Prüfen Sie, ob die Berechnung plausibel erscheint.

Schritt 2: 3-Jahres-Sperrfrist prüfen Wann planen Sie die Pensionierung oder einen Kapitalbezug? Wenn Sie in den nächsten 3 Jahren Kapital benötigen, verschieben Sie den Einkauf oder staffeln Sie nur den Teil, der die Sperrfrist nicht gefährdet.

Schritt 3: Staffelung planen Bei grossem Einkaufspotenzial (z.B. CHF 150'000+): Verteilen Sie den Einkauf über 2–4 Jahre. So vermeiden Sie ein extremes Spitzeneinkommen in einem Jahr und nutzen mehrere Jahre mit hohem Grenzsteuersatz.

Schritt 4: Koordination mit Säule 3a Einkauf und Säule 3a sind unabhängig voneinander abzugsfähig. Sie können in einem Jahr sowohl den maximalen 3a-Betrag als auch einen PK-Einkauf geltend machen. Die kumulierte Wirkung ist beträchtlich.

Schritt 5: Finanzierung sichern Der Einkauf erfordert liquide Mittel oder einen Bankkredit. Einige PKs akzeptieren Ratenzahlungen – prüfen Sie die Optionen. Die Steuerersparnis fliesst oft erst mit der Steuerveranlagung (1–2 Jahre später).

Koordination mit Säule 3a und Kapitalbezug

Beispiel einer integrierten Strategie (55-jähriger Angestellter):

  • Einkaufspotenzial: CHF 80'000
  • 3a-Guthaben: CHF 120'000 (3 Konten)
  • PK-Guthaben: CHF 400'000
  • Geplante Pensionierung: 65

Empfohlener Plan:

  • Jahr 1 (55): PK-Einkauf CHF 80'000 (Sperrfrist bis Ende Jahr 4)
  • Jahr 2–10: Weitere 3a-Einzahlungen je CHF 7'258
  • Jahr 6 (60): Erster 3a-Bezug CHF 40'000 (Konto 1)
  • Jahr 7: 3a-Bezug CHF 40'000 (Konto 2)
  • Jahr 8: 3a-Bezug CHF 40'000 (Konto 3)
  • Jahr 9 (64): PK-Kapitalbezug Teil 1 (Einkauf-Sperrfrist abgelaufen)
  • Jahr 10 (65): PK-Kapitalbezug Rest, Rente

Häufige Fehler beim Pensionskassen-Einkauf

Fehler 1: Sperrfrist ignoriert Der häufigste Fehler: Einkauf 2024, geplante Pensionierung 2025. Wer dann Kapital bezieht, verliert den Steuerabzug für den gesamten Einkauf – eine Nachzahlung von CHF 30'000+ ist möglich.

Fehler 2: Einkaufspotenzial nicht geprüft Viele Arbeitnehmende wissen nicht, dass sie einkaufen könnten. Eine einmalige Prüfung bei der Pensionskasse kann sechsstellige Beträge aufdecken.

Fehler 3: Einmaliger Gross-Einkauf ohne Planung CHF 200'000 in einem Jahr einzukaufen kann den Grenzsteuersatz in diesem Jahr senken – aber der Abzug ist trotzdem wertvoll. Prüfen Sie, ob eine Staffelung aus Liquiditätsgründen sinnvoller ist.

Fehler 4: Säule 3a vernachlässigt Wer nur den PK-Einkauf macht, aber die 3a nicht ausschöpft, lässt Geld liegen. Beide Instrumente ergänzen sich.

Fehler 5: Keine schriftliche Bestätigung Lassen Sie sich die Einkaufsberechnung und die Bestätigung des Einkaufs schriftlich geben. Bei Streitigkeiten mit der Steuerbehörde sind Unterlagen entscheidend.

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Häufig gestellte Fragen

Das Einkaufspotenzial ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Soll-Guthaben (gemäss BVG-Mindestumwandlungssatz) und Ihrem tatsächlichen Guthaben. Bei verspätetem Eintritt, Teilzeitarbeit oder Lücken im Erwerbsleben entstehen Einkaufsmöglichkeiten. Die Pensionskasse stellt eine Berechnung aus.

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