Rechtsformwahl: Der grösste Steuerhebel
Die Wahl der Rechtsform bei der Firmengründung hat langfristig die grössten steuerlichen Auswirkungen. In der Schweiz stehen drei Hauptoptionen zur Verfügung:
Einzelfirma (Einzelunternehmen)
Steuerliche Behandlung:
- Kein separates Steuersubjekt – der Gewinn wird als persönliches Einkommen besteuert
- Volle Progression: Bei steigendem Gewinn steigt der Steuersatz überproportional
- AHV-Beiträge auf den gesamten Gewinn (mind. 5.371%)
- Keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen
Vorteile:
- Einfache Gründung (kein Notar, kein Mindestkapital)
- Geringe laufende Kosten
- Bei tiefen Gewinnen (unter CHF 60'000) oft günstiger
Nachteile:
- Hohe Steuerbelastung bei steigendem Gewinn durch Progression
- Volle AHV-Pflicht auf den gesamten Gewinn
- Keine Möglichkeit zur Lohn-/Dividendenoptimierung
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Steuerliche Behandlung:
- Zwei Steuerebenen: Gewinnsteuer auf Unternehmensebene + Einkommenssteuer auf Lohn/Dividende
- Gewinnsteuersätze: 12–24% (kantonsabhängig)
- Dividenden: Privilegierte Besteuerung (70% Besteuerung auf Bundesebene bei ≥10% Beteiligung)
- Kapitalsteuer: 0.01–0.5% auf dem Eigenkapital
Vorteile:
- Gesamtbelastung ab ca. CHF 80'000 Gewinn oft tiefer als Einzelfirma
- Lohn-/Dividendenoptimierung möglich
- Klare Trennung Privat-/Geschäftsvermögen
- Beschränkte Haftung
Nachteile:
- Gründungskosten (Notar, Handelsregister): CHF 2'000–4'000
- Buchhaltungspflicht und Revisionskosten
- Doppelbesteuerung des Gewinns
AG (Aktiengesellschaft)
Steuerliche Behandlung: Im Wesentlichen identisch zur GmbH. Höheres Mindestkapital (CHF 100'000, davon mind. CHF 50'000 einbezahlt).
Sinnvoll bei: Grösseren Unternehmen, Investorensuche, Repräsentationsbedürfnis.
Steuervergleich: Einzelfirma vs. GmbH
Szenario: Gewinn vor Steuern CHF 150'000, Kanton Zürich (Stadt), verheiratet.
Variante 1: Einzelfirma
- Steuerbares Einkommen: CHF 150'000
- Einkommenssteuer (Bund + Kanton + Gemeinde): ca. CHF 30'000
- AHV/IV/EO auf CHF 150'000 (ca. 10%): CHF 15'000
- Gesamtbelastung: ca. CHF 45'000
- Verbleibend: ca. CHF 105'000
Variante 2: GmbH (Lohn CHF 120'000 + Dividende CHF 30'000)
Unternehmensebene:
- Gewinn vor Lohn: CHF 150'000
- Lohnkosten (inkl. AHV-Anteil): ca. CHF 126'000
- Steuerbarer Gewinn: ca. CHF 24'000
- Gewinnsteuer (ca. 20%): CHF 4'800
- Verfügbar für Dividende: ca. CHF 19'200
Privatebene:
- Lohn CHF 120'000: Einkommenssteuer ca. CHF 18'500
- Dividende CHF 19'200 (70% besteuert = CHF 13'440): zusätzlich ca. CHF 3'500
- AHV auf Lohn (Arbeitnehmer 5.3%): CHF 6'360
- Gesamtbelastung: ca. CHF 33'160
- Verbleibend: ca. CHF 116'840
Ergebnis: Die GmbH spart ca. CHF 11'840 pro Jahr
Ab einem Gewinn von ca. CHF 80'000 beginnt die GmbH steuerlich attraktiver zu werden. Je höher der Gewinn, desto grösser der Vorteil.
Standortwahl: Der zweite grosse Hebel
Die Gewinnsteuersätze variieren kantonal erheblich:
| Kanton | Effektiver Gewinnsteuersatz | Kapitalsteuersatz |
|---|---|---|
| Zug | ca. 11.9% | 0.02% |
| Luzern | ca. 12.3% | 0.05% |
| Nidwalden | ca. 12.0% | 0.01% |
| Schwyz | ca. 14.1% | 0.03% |
| Zürich | ca. 19.7% | 0.08% |
| Bern | ca. 21.6% | 0.03% |
| Basel-Stadt | ca. 22.2% | 0.5% |
| Genf | ca. 24.2% | 0.2% |
Praxisbeispiel: Eine GmbH mit CHF 200'000 Gewinn zahlt in Zug ca. CHF 23'800, in Genf ca. CHF 48'400 – eine Differenz von CHF 24'600 pro Jahr.
Gründungskosten steuerlich optimieren
Abzugsfähige Gründungskosten
Folgende Kosten können als Geschäftsaufwand verbucht werden:
- Notarkosten: CHF 700–1'500
- Handelsregister: CHF 600–800
- Beratungskosten: Steuerberater, Rechtsanwalt
- Businessplan und Marktforschung: Sofern betrieblich begründet
- IT-Infrastruktur: Computer, Software, Website
- Büroeinrichtung: Mobiliar, Geräte
Tipp: Gründen Sie die Firma möglichst zu Jahresbeginn. So können Sie die Gründungskosten und anfängliche Investitionen im ersten (vollen) Geschäftsjahr als Aufwand verbuchen und den Gewinn reduzieren.
MWST-Registrierung ab Gründung
Auch wenn Sie im ersten Jahr unter CHF 100'000 Umsatz bleiben, kann eine freiwillige MWST-Registrierung sinnvoll sein:
- Sie können die Vorsteuer auf alle Investitionen zurückfordern
- Professionelleres Auftreten gegenüber B2B-Kunden
- Rückwirkende Registrierung bis 60 Tage möglich
Steueroptimierung ab dem ersten Tag
1. Lohn-/Dividendenaufteilung planen
Legen Sie von Anfang an eine angemessene Lohnhöhe fest:
- Zu tiefer Lohn: AHV-Umqualifikation der Dividende
- Zu hoher Lohn: Unnötig hohe AHV-Beiträge und Einkommenssteuer
- Faustregel: CHF 100'000–150'000 als Geschäftsführerlohn (branchenabhängig)
2. Säule 3a und PK nutzen
- Säule 3a: Bereits ab dem Gründungsjahr einzahlen (CHF 7'258 für Angestellte mit PK)
- Pensionskasse: Optimalen Vorsorgeplan wählen (höherer Sparbeitrag = mehr Steuerabzug)
- PK-Einkauf: In späteren Jahren Lücken einkaufen
3. Reserven und Rückstellungen
- Geschäftsmässig begründete Rückstellungen reduzieren den steuerbaren Gewinn
- Garantierückstellungen, Prozessrückstellungen, Delkredere (Debitorenrisiko)
- Achtung: Rückstellungen müssen betriebswirtschaftlich begründet sein
4. Investitionen planen
- Abschreibungen auf Anlagen reduzieren den Gewinn
- Degressive Abschreibung: Im ersten Jahr höherer Abzug (z.B. 40% auf Mobiliar)
- Timing: Investitionen vor Jahresende tätigen, um im laufenden Jahr abzuschreiben
Häufige Fehler bei der Firmengründung
Fehler 1: Rechtsform nicht prüfen Viele starten als Einzelfirma und wechseln erst nach Jahren zur GmbH – obwohl die GmbH von Anfang an günstiger gewesen wäre. Lassen Sie sich vor der Gründung beraten.
Fehler 2: Standort ignorieren Der Firmensitz hat massive Auswirkungen auf die Gewinnsteuer. Ein virtuelles Büro in einem steuergünstigen Kanton kann sich lohnen – sofern dort auch tatsächlich gearbeitet wird.
Fehler 3: Lohn zu tief ansetzen Ein Geschäftsführer-Lohn von CHF 40'000 bei einer GmbH mit CHF 300'000 Gewinn fällt auf. Die AHV-Ausgleichskasse kann Dividenden als verdeckten Lohn umqualifizieren.
Fehler 4: MWST vergessen Wer die CHF 100'000-Grenze überschreitet und sich nicht rechtzeitig registriert, schuldet die MWST rückwirkend – ohne sie den Kunden belastet zu haben.
Fehler 5: Buchhaltung vernachlässigen Eine saubere Buchhaltung ab dem ersten Tag ist Pflicht. Sie ist Grundlage für die Steuererklärung und schützt bei einer Revision.