Steuerthema

Holding-Struktur in der Schweiz: Beteiligungsabzug und Optimierung

Schweizer Holding-Gesellschaft: Beteiligungsabzug, steuerfreie Kapitalgewinne, Voraussetzungen, Aufbau und internationale Strukturen.

Holding-Struktur: Steuerliche Vorteile verstehen

Eine Schweizer Holding-Gesellschaft kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten: Beteiligungsabzug auf Dividenden, steuerfreie Kapitalgewinne und eine attraktive Positionierung für internationale Strukturen. Die Voraussetzungen sind jedoch klar definiert – wer sie nicht erfüllt, verliert die Begünstigungen.

Die zentralen Elemente der Holding-Struktur:

  • Beteiligungsabzug (Teilbefreiung der Dividenden und Kapitalgewinne)
  • Steuerfreie Kapitalgewinne bei qualifizierten Beteiligungen
  • Anforderungen an die Holding (Beteiligungsquote, Substanz)
  • Praktischer Aufbau und Umsetzung
  • Internationale Strukturen und DBA

Beteiligungsabzug: So funktioniert er

Der Beteiligungsabzug reduziert die Gewinnsteuer auf Beteiligungserträge. Statt den vollen Gewinn zu besteuern, wird der Anteil der Beteiligungserträge vom steuerbaren Gewinn abgezogen.

Rechnerisch:

  • Beteiligungsabzug = (Dividenden + Kapitalgewinne aus Beteiligungen) × (Beteiligungserträge / Gesamterträge)
  • Bei einer reinen Holding, die ausschliesslich Dividenden bezieht: Der gesamte Gewinn kann abgezogen werden, die effektive Steuer auf Beteiligungserträge sinkt auf nahezu null

Voraussetzungen für den Beteiligungsabzug:

  1. Beteiligung von mindestens 10% am Kapital der Tochtergesellschaft oder
  2. Beteiligung mit Buchwert von mindestens CHF 1 Mio.
  3. Beteiligung gehört zum Geschäftsvermögen (nicht privates Anlagevermögen)
  4. Die Tochter erfüllt bestimmte Mindestanforderungen (keine reine Vermögensverwaltung, aktive Geschäftstätigkeit)

Rechenbeispiel – Beteiligungsabzug:

  • Holding erhält Dividende CHF 500'000 von Tochter (100% Beteiligung)
  • Sonstige Erträge: CHF 0
  • Gewinn vor Abzug: CHF 500'000
  • Beteiligungsabzug: CHF 500'000 (100% der Erträge sind Beteiligungserträge)
  • Steuerbarer Gewinn: CHF 0
  • Gewinnsteuer auf die Dividende: ca. CHF 0 (bei reiner Holding)

Mit Mischeinkünften:

  • Dividende: CHF 400'000, Zinserträge: CHF 100'000 → Gesamterträge CHF 500'000
  • Beteiligungsabzug: CHF 400'000 × (400'000/500'000) = CHF 320'000
  • Steuerbarer Gewinn: CHF 500'000 - CHF 320'000 = CHF 180'000
  • Die CHF 100'000 Zinserträge werden voll besteuert, die Dividende nur anteilig

Steuerfreie Kapitalgewinne

Bei der Veräusserung einer qualifizierten Beteiligung ist der Kapitalgewinn in der Schweiz steuerfrei, wenn:

  • Die Beteiligung mindestens 10% des Kapitals oder einen Buchwert von mind. CHF 1 Mio. hat
  • Die Beteiligung zum Geschäftsvermögen der Holding gehört
  • Haltedauer mindestens 1 Jahr (teilweise kantonale Abweichungen)
  • Die Tochter keine reine Vermögensverwaltung betreibt

Beispiel:

  • Holding kauft 2019 Tochter für CHF 2 Mio., verkauft 2025 für CHF 5 Mio.
  • Kapitalgewinn: CHF 3 Mio.
  • Steuer auf Kapitalgewinn: CHF 0 (qualifizierte Beteiligung, Haltedauer > 1 Jahr)

Rechtsrahmen: Bundes- und kantonale Ebene

Bundesrecht (DBG, StHG):

  • Art. 59 Abs. 1 DBG: Beteiligungsabzug bei direkter Bundessteuer
  • Art. 28 StHG: Beteiligungsabzug bei Stempelsteuer (nicht relevant für Holding)
  • Die Kantone haben eigene Regelungen, die weitgehend harmonisiert sind

Kantonale Besonderheiten:

  • Einige Kantone verlangen eine Mindestbeteiligung von 20% statt 10%
  • Die Behandlung von Kapitalgewinnen kann variieren
  • Holding-Prädikat: Einige Kantone kennen ein formelles «Holding-Prädikat», das die Besteuerung vereinfacht (z.B. Nidwalden, Luzern)

Substanzanforderungen:

  • Die OECD und die Schweizer Steuerverwaltung verlangen echte wirtschaftliche Substanz
  • Mindestens: Büroraum, qualifizierte Mitarbeitende, Verwaltung am Sitz
  • Reine Briefkasten-Holdings werden nicht mehr akzeptiert

Praktischer Aufbau: Schritt für Schritt

1. Gesellschaft gründen oder umwandeln

  • AG oder GmbH mit entsprechendem Gesellschaftszweck (Beteiligungserwerb und -verwaltung)
  • Sitz in einem holdingfreundlichen Kanton (Zug, Schwyz, Nidwalden)

2. Beteiligung erwerben

  • Kauf der Tochteranteile oder Einbringung bestehender Beteiligungen
  • Anteil mindestens 10% oder Buchwert mind. CHF 1 Mio. sicherstellen

3. Substanz aufbauen

  • Büromiete oder Coworking mit fester Adresse
  • Mindestens eine qualifizierte Person (Geschäftsführer, Verwaltungsrat)
  • Buchhaltung und Jahresrechnung am Sitz
  • Bankkonto und Rechtsbeziehungen in der Schweiz

4. Funktionsverteilung dokumentieren

  • Klare Aufteilung: Was macht die Holding, was die operative Tochter?
  • Vermeidung von «Substance Stripping» – die Holding muss echte Funktionen haben

5. Dividenden- und Veräusserungsstrategie

  • Dividenden werden vom Beteiligungsabzug profitiert
  • Veräusserung bei Haltefrist > 1 Jahr steuerfrei planen

Internationale Strukturen

Schweiz als Holding-Standort:

  • Die Schweiz hat mit über 100 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Dividenden aus dem Ausland unterliegen oft reduzierter Quellensteuer
  • Mit DBA und Beteiligungsabzug können ausländische Dividenden effizient in die Schweiz fliessen

Vorsicht Verrechnungssteuer:

  • Dividenden aus Schweizer Tochtergesellschaften unterliegen der Verrechnungssteuer (35%)
  • Die Holding kann diese bei korrekter Deklaration zurückfordern
  • Bei ausländischen Tochtergesellschaften: Quellensteuer im Ausland, Anrechnung gemäss DBA

Beispiel internationale Struktur:

  • Schweizer Holding (Zug) hält 100% einer deutschen GmbH
  • Deutsche GmbH schüttet Dividende: 5% Quellensteuer in DE (gemäss DBA)
  • Schweizer Holding: Beteiligungsabzug, effektive Steuer nahe 0%
  • Ausschüttung an Schweizer Privatperson: Verrechnungssteuer, Rückforderung möglich

Schritt-für-Schritt: Holding-Struktur prüfen

  1. Beteiligungsquote prüfen – Erreichen Sie 10% oder CHF 1 Mio. Buchwert? Falls nicht, Aufstockung prüfen.
  2. Substanz bewerten – Haben Sie Büro, Personal, Verwaltung in der Schweiz? Wenn nein, substanz aufbauen.
  3. Steuersituation berechnen – Mit vs. ohne Beteiligungsabzug, inkl. Verrechnungssteuer und Quellensteuer.
  4. Struktur umsetzen – Gründung, Sitzwahl, Beteiligungserwerb, Dokumentation.
  5. Laufende Compliance – Jahresrechnung, Protokolle, DBA-Formulare (z.B. DA-1), Verrechnungssteuer-Rückforderung.

Häufige Fehler bei Holding-Strukturen

Fehler 1: Substanz vernachlässigen Ohne echte Präsenz in der Schweiz droht die Aberkennung der Holding-Begünstigungen. Investieren Sie in Büro und qualifiziertes Personal.

Fehler 2: Beteiligungsquote unterschritten Unter 10% und unter CHF 1 Mio. Buchwert greift weder Beteiligungsabzug noch steuerfreier Kapitalgewinn. Planen Sie die Beteiligungshöhe von Anfang an.

Fehler 3: Veräusserung zu früh Eine Veräusserung vor Ablauf der Mindesthaltefrist (in der Regel 1 Jahr) führt zur Besteuerung des Kapitalgewinns. Warten Sie die Frist ab.

Fehler 4: Verrechnungssteuer nicht zurückgefordert Dividenden aus Schweizer Quellen unterliegen 35% Verrechnungssteuer. Die Holding muss diese in der Steuererklärung geltend machen – binnen 3 Jahren.

Fehler 5: DBA-Formulare vergessen Bei internationalen Dividenden sind oft Anträge auf Quellensteuerermässigung nötig (z.B. Formular DA-1). Ohne Antrag wird die volle Quellensteuer einbehalten.

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Häufig gestellte Fragen

Der Beteiligungsabzug (Art. 59 Abs. 1 DBG, Art. 28 StHG) reduziert die Gewinnsteuer auf Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen. Der Abzug beträgt die Dividenden bzw. den Kapitalgewinn multipliziert mit dem Verhältnis von Beteiligungserträgen zu Gesamterträgen – bei reiner Holding kann die Steuer auf Beteiligungserträge praktisch auf null sinken.

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