Holding-Struktur: Steuerliche Vorteile verstehen
Eine Schweizer Holding-Gesellschaft kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten: Beteiligungsabzug auf Dividenden, steuerfreie Kapitalgewinne und eine attraktive Positionierung für internationale Strukturen. Die Voraussetzungen sind jedoch klar definiert – wer sie nicht erfüllt, verliert die Begünstigungen.
Die zentralen Elemente der Holding-Struktur:
- Beteiligungsabzug (Teilbefreiung der Dividenden und Kapitalgewinne)
- Steuerfreie Kapitalgewinne bei qualifizierten Beteiligungen
- Anforderungen an die Holding (Beteiligungsquote, Substanz)
- Praktischer Aufbau und Umsetzung
- Internationale Strukturen und DBA
Beteiligungsabzug: So funktioniert er
Der Beteiligungsabzug reduziert die Gewinnsteuer auf Beteiligungserträge. Statt den vollen Gewinn zu besteuern, wird der Anteil der Beteiligungserträge vom steuerbaren Gewinn abgezogen.
Rechnerisch:
- Beteiligungsabzug = (Dividenden + Kapitalgewinne aus Beteiligungen) × (Beteiligungserträge / Gesamterträge)
- Bei einer reinen Holding, die ausschliesslich Dividenden bezieht: Der gesamte Gewinn kann abgezogen werden, die effektive Steuer auf Beteiligungserträge sinkt auf nahezu null
Voraussetzungen für den Beteiligungsabzug:
- Beteiligung von mindestens 10% am Kapital der Tochtergesellschaft oder
- Beteiligung mit Buchwert von mindestens CHF 1 Mio.
- Beteiligung gehört zum Geschäftsvermögen (nicht privates Anlagevermögen)
- Die Tochter erfüllt bestimmte Mindestanforderungen (keine reine Vermögensverwaltung, aktive Geschäftstätigkeit)
Rechenbeispiel – Beteiligungsabzug:
- Holding erhält Dividende CHF 500'000 von Tochter (100% Beteiligung)
- Sonstige Erträge: CHF 0
- Gewinn vor Abzug: CHF 500'000
- Beteiligungsabzug: CHF 500'000 (100% der Erträge sind Beteiligungserträge)
- Steuerbarer Gewinn: CHF 0
- Gewinnsteuer auf die Dividende: ca. CHF 0 (bei reiner Holding)
Mit Mischeinkünften:
- Dividende: CHF 400'000, Zinserträge: CHF 100'000 → Gesamterträge CHF 500'000
- Beteiligungsabzug: CHF 400'000 × (400'000/500'000) = CHF 320'000
- Steuerbarer Gewinn: CHF 500'000 - CHF 320'000 = CHF 180'000
- Die CHF 100'000 Zinserträge werden voll besteuert, die Dividende nur anteilig
Steuerfreie Kapitalgewinne
Bei der Veräusserung einer qualifizierten Beteiligung ist der Kapitalgewinn in der Schweiz steuerfrei, wenn:
- Die Beteiligung mindestens 10% des Kapitals oder einen Buchwert von mind. CHF 1 Mio. hat
- Die Beteiligung zum Geschäftsvermögen der Holding gehört
- Haltedauer mindestens 1 Jahr (teilweise kantonale Abweichungen)
- Die Tochter keine reine Vermögensverwaltung betreibt
Beispiel:
- Holding kauft 2019 Tochter für CHF 2 Mio., verkauft 2025 für CHF 5 Mio.
- Kapitalgewinn: CHF 3 Mio.
- Steuer auf Kapitalgewinn: CHF 0 (qualifizierte Beteiligung, Haltedauer > 1 Jahr)
Rechtsrahmen: Bundes- und kantonale Ebene
Bundesrecht (DBG, StHG):
- Art. 59 Abs. 1 DBG: Beteiligungsabzug bei direkter Bundessteuer
- Art. 28 StHG: Beteiligungsabzug bei Stempelsteuer (nicht relevant für Holding)
- Die Kantone haben eigene Regelungen, die weitgehend harmonisiert sind
Kantonale Besonderheiten:
- Einige Kantone verlangen eine Mindestbeteiligung von 20% statt 10%
- Die Behandlung von Kapitalgewinnen kann variieren
- Holding-Prädikat: Einige Kantone kennen ein formelles «Holding-Prädikat», das die Besteuerung vereinfacht (z.B. Nidwalden, Luzern)
Substanzanforderungen:
- Die OECD und die Schweizer Steuerverwaltung verlangen echte wirtschaftliche Substanz
- Mindestens: Büroraum, qualifizierte Mitarbeitende, Verwaltung am Sitz
- Reine Briefkasten-Holdings werden nicht mehr akzeptiert
Praktischer Aufbau: Schritt für Schritt
1. Gesellschaft gründen oder umwandeln
- AG oder GmbH mit entsprechendem Gesellschaftszweck (Beteiligungserwerb und -verwaltung)
- Sitz in einem holdingfreundlichen Kanton (Zug, Schwyz, Nidwalden)
2. Beteiligung erwerben
- Kauf der Tochteranteile oder Einbringung bestehender Beteiligungen
- Anteil mindestens 10% oder Buchwert mind. CHF 1 Mio. sicherstellen
3. Substanz aufbauen
- Büromiete oder Coworking mit fester Adresse
- Mindestens eine qualifizierte Person (Geschäftsführer, Verwaltungsrat)
- Buchhaltung und Jahresrechnung am Sitz
- Bankkonto und Rechtsbeziehungen in der Schweiz
4. Funktionsverteilung dokumentieren
- Klare Aufteilung: Was macht die Holding, was die operative Tochter?
- Vermeidung von «Substance Stripping» – die Holding muss echte Funktionen haben
5. Dividenden- und Veräusserungsstrategie
- Dividenden werden vom Beteiligungsabzug profitiert
- Veräusserung bei Haltefrist > 1 Jahr steuerfrei planen
Internationale Strukturen
Schweiz als Holding-Standort:
- Die Schweiz hat mit über 100 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- Dividenden aus dem Ausland unterliegen oft reduzierter Quellensteuer
- Mit DBA und Beteiligungsabzug können ausländische Dividenden effizient in die Schweiz fliessen
Vorsicht Verrechnungssteuer:
- Dividenden aus Schweizer Tochtergesellschaften unterliegen der Verrechnungssteuer (35%)
- Die Holding kann diese bei korrekter Deklaration zurückfordern
- Bei ausländischen Tochtergesellschaften: Quellensteuer im Ausland, Anrechnung gemäss DBA
Beispiel internationale Struktur:
- Schweizer Holding (Zug) hält 100% einer deutschen GmbH
- Deutsche GmbH schüttet Dividende: 5% Quellensteuer in DE (gemäss DBA)
- Schweizer Holding: Beteiligungsabzug, effektive Steuer nahe 0%
- Ausschüttung an Schweizer Privatperson: Verrechnungssteuer, Rückforderung möglich
Schritt-für-Schritt: Holding-Struktur prüfen
- Beteiligungsquote prüfen – Erreichen Sie 10% oder CHF 1 Mio. Buchwert? Falls nicht, Aufstockung prüfen.
- Substanz bewerten – Haben Sie Büro, Personal, Verwaltung in der Schweiz? Wenn nein, substanz aufbauen.
- Steuersituation berechnen – Mit vs. ohne Beteiligungsabzug, inkl. Verrechnungssteuer und Quellensteuer.
- Struktur umsetzen – Gründung, Sitzwahl, Beteiligungserwerb, Dokumentation.
- Laufende Compliance – Jahresrechnung, Protokolle, DBA-Formulare (z.B. DA-1), Verrechnungssteuer-Rückforderung.
Häufige Fehler bei Holding-Strukturen
Fehler 1: Substanz vernachlässigen Ohne echte Präsenz in der Schweiz droht die Aberkennung der Holding-Begünstigungen. Investieren Sie in Büro und qualifiziertes Personal.
Fehler 2: Beteiligungsquote unterschritten Unter 10% und unter CHF 1 Mio. Buchwert greift weder Beteiligungsabzug noch steuerfreier Kapitalgewinn. Planen Sie die Beteiligungshöhe von Anfang an.
Fehler 3: Veräusserung zu früh Eine Veräusserung vor Ablauf der Mindesthaltefrist (in der Regel 1 Jahr) führt zur Besteuerung des Kapitalgewinns. Warten Sie die Frist ab.
Fehler 4: Verrechnungssteuer nicht zurückgefordert Dividenden aus Schweizer Quellen unterliegen 35% Verrechnungssteuer. Die Holding muss diese in der Steuererklärung geltend machen – binnen 3 Jahren.
Fehler 5: DBA-Formulare vergessen Bei internationalen Dividenden sind oft Anträge auf Quellensteuerermässigung nötig (z.B. Formular DA-1). Ohne Antrag wird die volle Quellensteuer einbehalten.