Kapitalbezug vs. Rente: Die Grundsatzentscheidung
Bei der Pensionierung stehen Versicherte vor einer der wichtigsten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens: Soll das angesparte Pensionskassenkapital als einmalige Kapitalleistung bezogen oder als lebenslange Rente ausbezahlt werden? Diese Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich und hat weitreichende steuerliche Konsequenzen.
Kapitalleistung:
- Einmalige Auszahlung des gesamten oder teilweisen Guthabens
- Besteuerung zu einem reduzierten Sondersatz (getrennt vom übrigen Einkommen)
- Freie Verfügung über das Kapital
- Anlagerisiko liegt beim Versicherten
Rente:
- Lebenslange monatliche Zahlung (aktueller Umwandlungssatz BVG-Minimum: 6.8%)
- Besteuerung als Einkommen zum ordentlichen Satz (zu 100%)
- Kein Anlagerisiko, aber auch weniger Flexibilität
- Bei Tod geht das Restkapital grundsätzlich an die Vorsorgeeinrichtung (ausser Witwen-/Waisenrente)
Praxisbeispiel: Bei einem PK-Guthaben von CHF 800'000 ergibt sich eine jährliche Rente von ca. CHF 54'400 (6.8% Umwandlungssatz). Diese wird jährlich als Einkommen mit ca. CHF 10'000-18'000 besteuert. Der Kapitalbezug wird einmalig mit ca. CHF 40'000-80'000 besteuert, danach nur noch der Kapitalertrag.
Steuerliche Berechnung des Kapitalbezugs
Der Kapitalbezug aus der 2. Säule wird in der Schweiz nach einem speziellen System besteuert:
Bundessteuer:
- Der Kapitalbezug wird getrennt vom übrigen Einkommen besteuert
- Der Steuersatz beträgt 1/5 des Satzes, der auf das ganze Einkommen anwendbar wäre
- Effektiver Bundessteuersatz bei CHF 500'000: ca. 2.3%
Kantonssteuer:
- Jeder Kanton hat eigene Regelungen
- Die meisten Kantone wenden ebenfalls einen reduzierten Satz an
- Die Unterschiede sind erheblich (siehe Vergleich unten)
Konkretes Rechenbeispiel (Kapitalbezug CHF 500'000, verheiratet):
- Schwyz (Gemeinde Freienbach): ca. CHF 17'500 (3.5%)
- Luzern (Stadt): ca. CHF 27'000 (5.4%)
- Zürich (Stadt): ca. CHF 35'000 (7.0%)
- Bern (Stadt): ca. CHF 41'000 (8.2%)
- Basel-Stadt: ca. CHF 50'000 (10.0%)
- Genf: ca. CHF 57'000 (11.4%)
Die Differenz zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kanton beträgt in diesem Beispiel fast CHF 40'000 – ein gewaltiger Unterschied, der eine sorgfältige Planung rechtfertigt.
Staffelung: Die effektivste Sparstrategie
Die Progression bei der Besteuerung von Kapitalbezügen bedeutet: Je höher der Bezug in einem einzelnen Jahr, desto höher der Steuersatz. Durch geschickte Staffelung über mehrere Steuerjahre lässt sich die Progression brechen.
Mögliche Quellen für gestaffelte Bezüge:
- Pensionskasse (obligatorischer und überobligatorischer Teil)
- Freizügigkeitskonto 1 (max. 2 Konten pro Person möglich)
- Freizügigkeitskonto 2
- Säule 3a Konto 1
- Säule 3a Konto 2 (mehrere Konten empfohlen)
Rechenbeispiel Staffelung (Kanton Zürich, CHF 1'000'000 total, verheiratet):
Ohne Staffelung (alles in einem Jahr):
- Steuerbelastung: ca. CHF 92'000 (9.2%)
Mit Staffelung über 3 Jahre (jeweils ca. CHF 333'000):
- Jahr 1: CHF 25'500
- Jahr 2: CHF 25'500
- Jahr 3: CHF 25'500
- Total: ca. CHF 76'500 (7.65%)
- Ersparnis: ca. CHF 15'500
Optimale Staffelung über 5 Jahre (gestaffelt nach Quelle):
- Jahr 1: Säule 3a Konto 1 – CHF 100'000 → ca. CHF 5'200
- Jahr 2: Säule 3a Konto 2 – CHF 100'000 → ca. CHF 5'200
- Jahr 3: Freizügigkeitskonto – CHF 200'000 → ca. CHF 13'000
- Jahr 4: PK-Kapital Teil 1 – CHF 300'000 → ca. CHF 22'000
- Jahr 5: PK-Kapital Teil 2 – CHF 300'000 → ca. CHF 22'000
- Total: ca. CHF 67'400 (6.74%)
- Ersparnis: ca. CHF 24'600
Wichtig: Bezüge von Ehepartnern im gleichen Steuerjahr werden zusammengerechnet. Planen Sie daher auch die Bezüge des Partners oder der Partnerin in die Staffelung ein.
Einkauf und Bezug: Die Steuer-Arbitrage
Eine besonders effektive Strategie kombiniert den Einkauf in die Pensionskasse mit dem späteren Kapitalbezug:
- Einkauf in die Pensionskasse – Die Einzahlung ist vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Bei einem Grenzsteuersatz von 35-40% ergibt sich eine sofortige Steuerersparnis.
- Sperrfrist beachten – Nach einem Einkauf dürfen drei Jahre lang keine Kapitalleistungen bezogen werden (Art. 79b Abs. 3 BVG). Planen Sie entsprechend.
- Kapitalbezug bei Pensionierung – Der Bezug wird zum reduzierten Sondersatz besteuert.
Beispiel der Steuer-Arbitrage:
- Einkauf: CHF 200'000
- Steuerersparnis beim Einkauf (Grenzsteuersatz 38%): CHF 76'000
- Steuer auf Kapitalbezug (Kanton Zürich, ca. 6%): CHF 12'000
- Netto-Steuervorteil: ca. CHF 64'000
Dieses Vorgehen ist legal und vom Gesetzgeber vorgesehen, muss aber korrekt geplant werden. Insbesondere die 3-Jahres-Sperrfrist und die Gesamtplanung sind entscheidend.
Häufige Fehler beim Kapitalbezug
Fehler 1: Keine Staffelung geplant Viele Versicherte beziehen alles in einem Jahr und bezahlen unnötig hohe Steuern. Die Staffelung über mehrere Jahre kann Tausende Franken sparen.
Fehler 2: Ehegatte nicht einbezogen Bezüge beider Ehegatten im selben Steuerjahr werden addiert, was die Progression massiv erhöht. Koordinieren Sie die Bezüge zeitlich.
Fehler 3: 3-Jahres-Sperrfrist nach Einkauf ignoriert Wer nach einem PK-Einkauf innerhalb von 3 Jahren Kapital bezieht, riskiert, dass die Steuerbehörde den Abzug für den Einkauf nachträglich streicht – mit Zinsen und Folgekosten.
Fehler 4: Wohnsitz-Thematik unterschätzt Ein Umzug in einen steuergünstigen Kanton kurz vor dem Kapitalbezug kann problematisch sein. Die Steuerbehörden prüfen, ob der Wohnsitzwechsel tatsächlich gelebt wird. Ein Umzug sollte mindestens 2-3 Jahre vor dem Bezug erfolgen.
Fehler 5: Verrechnungssteuer und Meldung vergessen Der Kapitalbezug muss der Vorsorgeeinrichtung rechtzeitig gemeldet werden (i.d.R. 3-6 Monate Frist). Zudem fällt auf den Kapitalbezug keine Verrechnungssteuer an – im Gegensatz zu Dividenden.