Steuerthema

Kapitalbezug aus der Pensionskasse: Steuerfolgen

Kapitalbezug oder Rente? Erfahren Sie alles über Steuern beim Bezug von Pensionskassenkapital in der Schweiz – inkl. Staffelung und Sparstrategien.

Kapitalbezug vs. Rente: Die Grundsatzentscheidung

Bei der Pensionierung stehen Versicherte vor einer der wichtigsten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens: Soll das angesparte Pensionskassenkapital als einmalige Kapitalleistung bezogen oder als lebenslange Rente ausbezahlt werden? Diese Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich und hat weitreichende steuerliche Konsequenzen.

Kapitalleistung:

  • Einmalige Auszahlung des gesamten oder teilweisen Guthabens
  • Besteuerung zu einem reduzierten Sondersatz (getrennt vom übrigen Einkommen)
  • Freie Verfügung über das Kapital
  • Anlagerisiko liegt beim Versicherten

Rente:

  • Lebenslange monatliche Zahlung (aktueller Umwandlungssatz BVG-Minimum: 6.8%)
  • Besteuerung als Einkommen zum ordentlichen Satz (zu 100%)
  • Kein Anlagerisiko, aber auch weniger Flexibilität
  • Bei Tod geht das Restkapital grundsätzlich an die Vorsorgeeinrichtung (ausser Witwen-/Waisenrente)

Praxisbeispiel: Bei einem PK-Guthaben von CHF 800'000 ergibt sich eine jährliche Rente von ca. CHF 54'400 (6.8% Umwandlungssatz). Diese wird jährlich als Einkommen mit ca. CHF 10'000-18'000 besteuert. Der Kapitalbezug wird einmalig mit ca. CHF 40'000-80'000 besteuert, danach nur noch der Kapitalertrag.

Steuerliche Berechnung des Kapitalbezugs

Der Kapitalbezug aus der 2. Säule wird in der Schweiz nach einem speziellen System besteuert:

Bundessteuer:

  • Der Kapitalbezug wird getrennt vom übrigen Einkommen besteuert
  • Der Steuersatz beträgt 1/5 des Satzes, der auf das ganze Einkommen anwendbar wäre
  • Effektiver Bundessteuersatz bei CHF 500'000: ca. 2.3%

Kantonssteuer:

  • Jeder Kanton hat eigene Regelungen
  • Die meisten Kantone wenden ebenfalls einen reduzierten Satz an
  • Die Unterschiede sind erheblich (siehe Vergleich unten)

Konkretes Rechenbeispiel (Kapitalbezug CHF 500'000, verheiratet):

  • Schwyz (Gemeinde Freienbach): ca. CHF 17'500 (3.5%)
  • Luzern (Stadt): ca. CHF 27'000 (5.4%)
  • Zürich (Stadt): ca. CHF 35'000 (7.0%)
  • Bern (Stadt): ca. CHF 41'000 (8.2%)
  • Basel-Stadt: ca. CHF 50'000 (10.0%)
  • Genf: ca. CHF 57'000 (11.4%)

Die Differenz zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kanton beträgt in diesem Beispiel fast CHF 40'000 – ein gewaltiger Unterschied, der eine sorgfältige Planung rechtfertigt.

Staffelung: Die effektivste Sparstrategie

Die Progression bei der Besteuerung von Kapitalbezügen bedeutet: Je höher der Bezug in einem einzelnen Jahr, desto höher der Steuersatz. Durch geschickte Staffelung über mehrere Steuerjahre lässt sich die Progression brechen.

Mögliche Quellen für gestaffelte Bezüge:

  • Pensionskasse (obligatorischer und überobligatorischer Teil)
  • Freizügigkeitskonto 1 (max. 2 Konten pro Person möglich)
  • Freizügigkeitskonto 2
  • Säule 3a Konto 1
  • Säule 3a Konto 2 (mehrere Konten empfohlen)

Rechenbeispiel Staffelung (Kanton Zürich, CHF 1'000'000 total, verheiratet):

Ohne Staffelung (alles in einem Jahr):

  • Steuerbelastung: ca. CHF 92'000 (9.2%)

Mit Staffelung über 3 Jahre (jeweils ca. CHF 333'000):

  • Jahr 1: CHF 25'500
  • Jahr 2: CHF 25'500
  • Jahr 3: CHF 25'500
  • Total: ca. CHF 76'500 (7.65%)
  • Ersparnis: ca. CHF 15'500

Optimale Staffelung über 5 Jahre (gestaffelt nach Quelle):

  • Jahr 1: Säule 3a Konto 1 – CHF 100'000 → ca. CHF 5'200
  • Jahr 2: Säule 3a Konto 2 – CHF 100'000 → ca. CHF 5'200
  • Jahr 3: Freizügigkeitskonto – CHF 200'000 → ca. CHF 13'000
  • Jahr 4: PK-Kapital Teil 1 – CHF 300'000 → ca. CHF 22'000
  • Jahr 5: PK-Kapital Teil 2 – CHF 300'000 → ca. CHF 22'000
  • Total: ca. CHF 67'400 (6.74%)
  • Ersparnis: ca. CHF 24'600

Wichtig: Bezüge von Ehepartnern im gleichen Steuerjahr werden zusammengerechnet. Planen Sie daher auch die Bezüge des Partners oder der Partnerin in die Staffelung ein.

Einkauf und Bezug: Die Steuer-Arbitrage

Eine besonders effektive Strategie kombiniert den Einkauf in die Pensionskasse mit dem späteren Kapitalbezug:

  1. Einkauf in die Pensionskasse – Die Einzahlung ist vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Bei einem Grenzsteuersatz von 35-40% ergibt sich eine sofortige Steuerersparnis.
  2. Sperrfrist beachten – Nach einem Einkauf dürfen drei Jahre lang keine Kapitalleistungen bezogen werden (Art. 79b Abs. 3 BVG). Planen Sie entsprechend.
  3. Kapitalbezug bei Pensionierung – Der Bezug wird zum reduzierten Sondersatz besteuert.

Beispiel der Steuer-Arbitrage:

  • Einkauf: CHF 200'000
  • Steuerersparnis beim Einkauf (Grenzsteuersatz 38%): CHF 76'000
  • Steuer auf Kapitalbezug (Kanton Zürich, ca. 6%): CHF 12'000
  • Netto-Steuervorteil: ca. CHF 64'000

Dieses Vorgehen ist legal und vom Gesetzgeber vorgesehen, muss aber korrekt geplant werden. Insbesondere die 3-Jahres-Sperrfrist und die Gesamtplanung sind entscheidend.

Häufige Fehler beim Kapitalbezug

Fehler 1: Keine Staffelung geplant Viele Versicherte beziehen alles in einem Jahr und bezahlen unnötig hohe Steuern. Die Staffelung über mehrere Jahre kann Tausende Franken sparen.

Fehler 2: Ehegatte nicht einbezogen Bezüge beider Ehegatten im selben Steuerjahr werden addiert, was die Progression massiv erhöht. Koordinieren Sie die Bezüge zeitlich.

Fehler 3: 3-Jahres-Sperrfrist nach Einkauf ignoriert Wer nach einem PK-Einkauf innerhalb von 3 Jahren Kapital bezieht, riskiert, dass die Steuerbehörde den Abzug für den Einkauf nachträglich streicht – mit Zinsen und Folgekosten.

Fehler 4: Wohnsitz-Thematik unterschätzt Ein Umzug in einen steuergünstigen Kanton kurz vor dem Kapitalbezug kann problematisch sein. Die Steuerbehörden prüfen, ob der Wohnsitzwechsel tatsächlich gelebt wird. Ein Umzug sollte mindestens 2-3 Jahre vor dem Bezug erfolgen.

Fehler 5: Verrechnungssteuer und Meldung vergessen Der Kapitalbezug muss der Vorsorgeeinrichtung rechtzeitig gemeldet werden (i.d.R. 3-6 Monate Frist). Zudem fällt auf den Kapitalbezug keine Verrechnungssteuer an – im Gegensatz zu Dividenden.

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Häufig gestellte Fragen

Der Kapitalbezug wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Je nach Kanton und Höhe des Bezugs liegt die effektive Steuerbelastung zwischen 3% und 15% des Kapitals. Die Steuerprogression macht höhere Bezüge überproportional teurer.

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