Steuerthema

Kryptowährungen in der Schweiz: Steuerliche Behandlung

Krypto-Besteuerung in der Schweiz: Privatvermögensverwaltung vs. Erwerbseinkommen, Vermögenssteuer Stichtag 31.12, Einkommen aus Staking/Mining/Airdrops, DeFi, NFTs und ESTV-Bewertungsliste.

Das Kernproblem: Krypto-Steuern sind komplex und oft undeclariert

Kryptowährungen haben in der Schweiz stark an Verbreitung gewonnen. Die steuerliche Behandlung ist jedoch diffus: Je nach Aktivität (Holding, Trading, Staking, DeFi) gelten unterschiedliche Regeln. Viele Anleger deklarieren Krypto gar nicht – aus Unkenntnis oder in der Hoffnung, nicht entdeckt zu werden. Die Steuerbehörden rüsten auf: Datenabfragen bei Börsen, internationale Kooperation (CRS, DAC8) und gezielte Prüfungen nehmen zu. Fehlende oder falsche Deklaration wird zunehmend bestraft.

Die zentralen Herausforderungen:

  • Abgrenzung: Privatvermögensverwaltung (steuerfreie Gewinne) vs. gewerbsmässiger Handel (steuerpflichtige Einkünfte)
  • Bewertung: Welcher Kurs am 31.12.? ESTV-Liste vs. Börsenkurse
  • Einkünfte: Staking, Mining, Airdrops, DeFi-Rewards – alles Ertrag
  • NFTs: Kauf, Verkauf, Mining – uneinheitliche Behandlung
  • Dokumentation: Transaktionen über Jahre nachvollziehbar halten

Rechtlicher Rahmen: DBG, kantonale Gesetze und ESTV-Weisungen

Kryptowährungen sind in der Schweizer Gesetzgebung nicht ausdrücklich erwähnt. Die Besteuerung erfolgt analog zu herkömmlichen Vermögenswerten und Einkünften.

Vermögenssteuer (Art. 14 ff. DBG, kantonale Gesetze):

  • Kryptowährungen zählen zum steuerbaren Vermögen
  • Bewertung: Marktwert am 31. Dezember (Stichtag)
  • Keine spezifischen Freibeträge für Krypto

Einkommenssteuer:

  • Privatvermögensverwaltung: Kapitalgewinne aus Verkauf sind steuerfrei; Verluste nicht abzugsfähig
  • Gewerbsmässiger Handel: Alle Gewinne und Verluste als Einkünfte zu versteuern
  • Einkünfte aus Krypto: Staking-Renditen, Mining-Erlöse, Airdrops, DeFi-Yields → steuerbares Einkommen

Abgrenzung privat vs. gewerbsmässig:

  • Häufige Transaktionen (z.B. >50 pro Jahr) können auf Gewerbsmässigkeit hindeuten
  • Kurze Haltefristen, derivative Strategien (Futures, Options)
  • Zeitaufwand, Organisation wie ein Gewerbebetrieb
  • Rechtsprechung und Praxis entwickeln sich – im Zweifel Beratung einholen

Vermögenssteuer: Bewertung und ESTV-Liste

Stichtag 31. Dezember: Das gesamte Krypto-Vermögen wird zum Marktwert am 31.12. bewertet. Wer am 30.12. verkauft und am 2.1. zurückkauft, reduziert das 31.12.-Vermögen – eine legale, aber ethisch umstrittene Strategie («Stichtags-Optimierung»).

ESTV-Bewertungsliste: Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht jährlich eine Liste mit Durchschnittskursen für Bitcoin, Ethereum und weitere Kryptowährungen (Stand 31.12.). Diese Kurse sind für die Steuererklärung massgebend, sofern keine besseren Nachweise (z.B. Exchange-Kontostände) vorliegen.

Dokumentationspflicht:

  • Bestandsaufnahme pro Kryptowährung am 31.12.
  • Anzahl Einheiten × Kurs = Vermögenswert
  • Belege: Screenshots, CSV-Exporte, Transaktionshistorie
  • Aufbewahrung: mindestens 10 Jahre

Beispiel:

  • 2.5 BTC am 31.12.2025
  • ESTV-Kurs Bitcoin: CHF 85'000
  • Steuerbares Vermögen: 2.5 × CHF 85'000 = CHF 212'500
  • Vermögenssteuer (Kanton Zürich, 0.5%): ca. CHF 1'062

Einkommenssteuer: Staking, Mining, Airdrops, DeFi

Staking:

  • Staking-Rewards gelten als steuerbares Einkommen im Zeitpunkt des Zuflusses
  • Bewertung: Marktwert der erhaltenen Coins zum Zeitpunkt des Empfangs
  • Beispiel: 0.5 ETH Staking-Reward am 15.6., Kurs CHF 3'000 → CHF 1'500 Einkommen

Mining:

  • Mining-Erlöse sind Einkünfte (aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit, je nach Umfang)
  • Gewerbsmässiges Mining: Vollständige Gewinnermittlung (Einnahmen minus Strom, Hardware-Abschreibung etc.)
  • Hobby-Mining: Einnahmen als Sonstiges Einkommen

Airdrops:

  • Kostenlose Token-Zuteilungen gelten als Einkommen zum Marktwert am Empfangstag
  • Hard Fork (z.B. Bitcoin Cash aus Bitcoin): Rechtsprechung uneinheitlich; oft als Einkommen zum Fork-Zeitpunkt

DeFi (Lending, Liquidity Mining, Yield Farming):

  • Zinsen und Rewards aus DeFi-Protokollen sind Einkünfte
  • Bewertung: Marktwert bei Zufluss in CHF
  • Komplexe Transaktionen: Jede Auszahlung kann ein steuerbares Ereignis sein

NFTs:

  • Anschaffung: Kein Einkommen, Vermögenszuwachs
  • Verkauf mit Gewinn: Bei Privatvermögensverwaltung steuerfrei; bei gewerbsmässigem Handel steuerpflichtig
  • NFT-Minting als Einkommen: Wenn Verkauf geplant → Ertrag bei Verkauf

Rechenbeispiele: Konkrete Steuerszenarien

Beispiel 1: Privatanleger, Buy & Hold

  • Kauf: 1 BTC für CHF 40'000 (2022)
  • 31.12.2025: 1 BTC, Kurs CHF 85'000
  • Vermögenssteuer 2025: CHF 425 (0.5% auf CHF 85'000)
  • Verkauf 2026: CHF 90'000 → Kapitalgewinn CHF 50'000
  • Einkommenssteuer auf Gewinn: CHF 0 (Privatvermögensverwaltung)

Beispiel 2: Staking-Einnahmen

  • Staking-Rewards 2025: 2 ETH
  • Empfang am 1.3. (Kurs CHF 3'200): 1 ETH = CHF 3'200
  • Empfang am 1.9. (Kurs CHF 2'800): 1 ETH = CHF 2'800
  • Steuerbares Einkommen: CHF 6'000
  • Einkommenssteuer (30%): ca. CHF 1'800

Beispiel 3: DeFi Yield

  • Liquidity Mining: 1'000 USDC Rewards, 0.5 ETH Rewards
  • USDC: CHF 1'000 (nahezu 1:1)
  • ETH zum Empfangszeitpunkt: CHF 2'900
  • Steuerbares Einkommen: CHF 3'900

Beispiel 4: Gewerbsmässiger Trader

  • 200 Trades 2025, Nettogewinn CHF 80'000
  • → Vollständig als Einkommen zu versteuern
  • Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden

Schritt-für-Schritt-Strategie: Krypto steuerkonform halten

Schritt 1: Bestand erfassen Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Krypto-Bestände (Wallets, Exchanges, Staking-Protokolle) am 31.12. Nutzen Sie Portfolio-Tools oder CSV-Exporte.

Schritt 2: Bewertung vornehmen Nutzen Sie die ESTV-Liste oder dokumentierte Börsenkurse. Bewahren Sie die Quellen (Screenshot, Link) auf.

Schritt 3: Einkünfte identifizieren Staking, Mining, Airdrops, DeFi-Rewards: Jeder Zufluss ist potenziell steuerpflichtig. Führen Sie ein Transaktions-Log.

Schritt 4: Abgrenzung prüfen Sind Sie im Bereich Privatvermögensverwaltung oder gewerbsmässig? Bei Unsicherheit: Steuerberater oder ESTV konsultieren.

Schritt 5: Dokumentation aufbauen CSV-Exporte, Screenshots, Transaktionshistorie – strukturiert und langfristig archivieren. Bei Prüfung müssen Sie die Herkunft und den Wert jeder Transaktion nachweisen können.

Dokumentationsanforderungen und Prüfungsrisiken

ESTV und Datenabfragen: Die ESTV kann bei Schweizer Börsen und Finanzintermediären Daten anfragen. Internationale Börsen unterliegen zunehmend dem OECD-Automatischen Informationsaustausch (DAC8 für Krypto). Unerklärte Bestände werden auffällig.

Mindestanforderungen:

  • Vollständige Transaktionshistorie (Kauf, Verkauf, Transfer, Staking, etc.)
  • Datum, Menge, Wert in CHF
  • Nachweis der Herkunft (Kaufbelege, Wallet-Adressen)

Sanktionen:

  • Nachforderung der Steuern
  • Verzugszinsen (ca. 5% p.a.)
  • Busse bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung
  • Strafrechtliche Verfolgung in schweren Fällen

Häufige Fehler bei Kryptowährungen

Fehler 1: Keine Deklaration «Die Behörden wissen nicht, dass ich Krypto habe» – ein gefährlicher Irrtum. Datenabfragen und internationale Kooperation machen Undeclaration risikoreich.

Fehler 2: Falsche Abgrenzung privat vs. gewerbsmässig Wer intensiv tradet und sich als Privatanleger deklariert, riskiert Nachforderungen. Die Behörden prüfen Transaktionshäufigkeit und -muster.

Fehler 3: Staking/Mining nicht deklariert Diese Einkünfte sind steuerpflichtig. Wer sie vergisst, schuldet Nachzahlung plus Zinsen.

Fehler 4: Ungenaue Bewertung «Ca. CHF 50'000» reicht nicht. Exakte Kurse und Mengen sind erforderlich. Die ESTV-Liste ist der sichere Massstab.

Fehler 5: Keine Dokumentation Ohne Transaktionshistorie können Sie bei einer Prüfung Herkunft und Wert nicht nachweisen – die Behörde kann die ungünstigste Interpretation wählen.

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Häufig gestellte Fragen

Ja. Kryptowährungen zählen zum steuerbaren Vermögen und müssen zum Stichtag 31. Dezember bewertet und deklariert werden. Unerklärte Bestände können zu Nachforderungen, Zinsen und Bussen führen. Die ESTV veröffentlicht jährlich eine Bewertungsliste für die Umrechnung in CHF.

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