Das Kernproblem: Krypto-Steuern sind komplex und oft undeclariert
Kryptowährungen haben in der Schweiz stark an Verbreitung gewonnen. Die steuerliche Behandlung ist jedoch diffus: Je nach Aktivität (Holding, Trading, Staking, DeFi) gelten unterschiedliche Regeln. Viele Anleger deklarieren Krypto gar nicht – aus Unkenntnis oder in der Hoffnung, nicht entdeckt zu werden. Die Steuerbehörden rüsten auf: Datenabfragen bei Börsen, internationale Kooperation (CRS, DAC8) und gezielte Prüfungen nehmen zu. Fehlende oder falsche Deklaration wird zunehmend bestraft.
Die zentralen Herausforderungen:
- Abgrenzung: Privatvermögensverwaltung (steuerfreie Gewinne) vs. gewerbsmässiger Handel (steuerpflichtige Einkünfte)
- Bewertung: Welcher Kurs am 31.12.? ESTV-Liste vs. Börsenkurse
- Einkünfte: Staking, Mining, Airdrops, DeFi-Rewards – alles Ertrag
- NFTs: Kauf, Verkauf, Mining – uneinheitliche Behandlung
- Dokumentation: Transaktionen über Jahre nachvollziehbar halten
Rechtlicher Rahmen: DBG, kantonale Gesetze und ESTV-Weisungen
Kryptowährungen sind in der Schweizer Gesetzgebung nicht ausdrücklich erwähnt. Die Besteuerung erfolgt analog zu herkömmlichen Vermögenswerten und Einkünften.
Vermögenssteuer (Art. 14 ff. DBG, kantonale Gesetze):
- Kryptowährungen zählen zum steuerbaren Vermögen
- Bewertung: Marktwert am 31. Dezember (Stichtag)
- Keine spezifischen Freibeträge für Krypto
Einkommenssteuer:
- Privatvermögensverwaltung: Kapitalgewinne aus Verkauf sind steuerfrei; Verluste nicht abzugsfähig
- Gewerbsmässiger Handel: Alle Gewinne und Verluste als Einkünfte zu versteuern
- Einkünfte aus Krypto: Staking-Renditen, Mining-Erlöse, Airdrops, DeFi-Yields → steuerbares Einkommen
Abgrenzung privat vs. gewerbsmässig:
- Häufige Transaktionen (z.B. >50 pro Jahr) können auf Gewerbsmässigkeit hindeuten
- Kurze Haltefristen, derivative Strategien (Futures, Options)
- Zeitaufwand, Organisation wie ein Gewerbebetrieb
- Rechtsprechung und Praxis entwickeln sich – im Zweifel Beratung einholen
Vermögenssteuer: Bewertung und ESTV-Liste
Stichtag 31. Dezember: Das gesamte Krypto-Vermögen wird zum Marktwert am 31.12. bewertet. Wer am 30.12. verkauft und am 2.1. zurückkauft, reduziert das 31.12.-Vermögen – eine legale, aber ethisch umstrittene Strategie («Stichtags-Optimierung»).
ESTV-Bewertungsliste: Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht jährlich eine Liste mit Durchschnittskursen für Bitcoin, Ethereum und weitere Kryptowährungen (Stand 31.12.). Diese Kurse sind für die Steuererklärung massgebend, sofern keine besseren Nachweise (z.B. Exchange-Kontostände) vorliegen.
Dokumentationspflicht:
- Bestandsaufnahme pro Kryptowährung am 31.12.
- Anzahl Einheiten × Kurs = Vermögenswert
- Belege: Screenshots, CSV-Exporte, Transaktionshistorie
- Aufbewahrung: mindestens 10 Jahre
Beispiel:
- 2.5 BTC am 31.12.2025
- ESTV-Kurs Bitcoin: CHF 85'000
- Steuerbares Vermögen: 2.5 × CHF 85'000 = CHF 212'500
- Vermögenssteuer (Kanton Zürich, 0.5%): ca. CHF 1'062
Einkommenssteuer: Staking, Mining, Airdrops, DeFi
Staking:
- Staking-Rewards gelten als steuerbares Einkommen im Zeitpunkt des Zuflusses
- Bewertung: Marktwert der erhaltenen Coins zum Zeitpunkt des Empfangs
- Beispiel: 0.5 ETH Staking-Reward am 15.6., Kurs CHF 3'000 → CHF 1'500 Einkommen
Mining:
- Mining-Erlöse sind Einkünfte (aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit, je nach Umfang)
- Gewerbsmässiges Mining: Vollständige Gewinnermittlung (Einnahmen minus Strom, Hardware-Abschreibung etc.)
- Hobby-Mining: Einnahmen als Sonstiges Einkommen
Airdrops:
- Kostenlose Token-Zuteilungen gelten als Einkommen zum Marktwert am Empfangstag
- Hard Fork (z.B. Bitcoin Cash aus Bitcoin): Rechtsprechung uneinheitlich; oft als Einkommen zum Fork-Zeitpunkt
DeFi (Lending, Liquidity Mining, Yield Farming):
- Zinsen und Rewards aus DeFi-Protokollen sind Einkünfte
- Bewertung: Marktwert bei Zufluss in CHF
- Komplexe Transaktionen: Jede Auszahlung kann ein steuerbares Ereignis sein
NFTs:
- Anschaffung: Kein Einkommen, Vermögenszuwachs
- Verkauf mit Gewinn: Bei Privatvermögensverwaltung steuerfrei; bei gewerbsmässigem Handel steuerpflichtig
- NFT-Minting als Einkommen: Wenn Verkauf geplant → Ertrag bei Verkauf
Rechenbeispiele: Konkrete Steuerszenarien
Beispiel 1: Privatanleger, Buy & Hold
- Kauf: 1 BTC für CHF 40'000 (2022)
- 31.12.2025: 1 BTC, Kurs CHF 85'000
- Vermögenssteuer 2025: CHF 425 (0.5% auf CHF 85'000)
- Verkauf 2026: CHF 90'000 → Kapitalgewinn CHF 50'000
- Einkommenssteuer auf Gewinn: CHF 0 (Privatvermögensverwaltung)
Beispiel 2: Staking-Einnahmen
- Staking-Rewards 2025: 2 ETH
- Empfang am 1.3. (Kurs CHF 3'200): 1 ETH = CHF 3'200
- Empfang am 1.9. (Kurs CHF 2'800): 1 ETH = CHF 2'800
- Steuerbares Einkommen: CHF 6'000
- Einkommenssteuer (30%): ca. CHF 1'800
Beispiel 3: DeFi Yield
- Liquidity Mining: 1'000 USDC Rewards, 0.5 ETH Rewards
- USDC: CHF 1'000 (nahezu 1:1)
- ETH zum Empfangszeitpunkt: CHF 2'900
- Steuerbares Einkommen: CHF 3'900
Beispiel 4: Gewerbsmässiger Trader
- 200 Trades 2025, Nettogewinn CHF 80'000
- → Vollständig als Einkommen zu versteuern
- Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden
Schritt-für-Schritt-Strategie: Krypto steuerkonform halten
Schritt 1: Bestand erfassen Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Krypto-Bestände (Wallets, Exchanges, Staking-Protokolle) am 31.12. Nutzen Sie Portfolio-Tools oder CSV-Exporte.
Schritt 2: Bewertung vornehmen Nutzen Sie die ESTV-Liste oder dokumentierte Börsenkurse. Bewahren Sie die Quellen (Screenshot, Link) auf.
Schritt 3: Einkünfte identifizieren Staking, Mining, Airdrops, DeFi-Rewards: Jeder Zufluss ist potenziell steuerpflichtig. Führen Sie ein Transaktions-Log.
Schritt 4: Abgrenzung prüfen Sind Sie im Bereich Privatvermögensverwaltung oder gewerbsmässig? Bei Unsicherheit: Steuerberater oder ESTV konsultieren.
Schritt 5: Dokumentation aufbauen CSV-Exporte, Screenshots, Transaktionshistorie – strukturiert und langfristig archivieren. Bei Prüfung müssen Sie die Herkunft und den Wert jeder Transaktion nachweisen können.
Dokumentationsanforderungen und Prüfungsrisiken
ESTV und Datenabfragen: Die ESTV kann bei Schweizer Börsen und Finanzintermediären Daten anfragen. Internationale Börsen unterliegen zunehmend dem OECD-Automatischen Informationsaustausch (DAC8 für Krypto). Unerklärte Bestände werden auffällig.
Mindestanforderungen:
- Vollständige Transaktionshistorie (Kauf, Verkauf, Transfer, Staking, etc.)
- Datum, Menge, Wert in CHF
- Nachweis der Herkunft (Kaufbelege, Wallet-Adressen)
Sanktionen:
- Nachforderung der Steuern
- Verzugszinsen (ca. 5% p.a.)
- Busse bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung
- Strafrechtliche Verfolgung in schweren Fällen
Häufige Fehler bei Kryptowährungen
Fehler 1: Keine Deklaration «Die Behörden wissen nicht, dass ich Krypto habe» – ein gefährlicher Irrtum. Datenabfragen und internationale Kooperation machen Undeclaration risikoreich.
Fehler 2: Falsche Abgrenzung privat vs. gewerbsmässig Wer intensiv tradet und sich als Privatanleger deklariert, riskiert Nachforderungen. Die Behörden prüfen Transaktionshäufigkeit und -muster.
Fehler 3: Staking/Mining nicht deklariert Diese Einkünfte sind steuerpflichtig. Wer sie vergisst, schuldet Nachzahlung plus Zinsen.
Fehler 4: Ungenaue Bewertung «Ca. CHF 50'000» reicht nicht. Exakte Kurse und Mengen sind erforderlich. Die ESTV-Liste ist der sichere Massstab.
Fehler 5: Keine Dokumentation Ohne Transaktionshistorie können Sie bei einer Prüfung Herkunft und Wert nicht nachweisen – die Behörde kann die ungünstigste Interpretation wählen.