Das Kernproblem: Vermögenssteuer trifft Vermögende hart
Die Schweiz kennt keine Bundesvermögenssteuer – aber fast alle Kantone erheben eine Vermögenssteuer auf das Privatvermögen. Diese kann bei hohem Vermögen zu einer erheblichen jährlichen Belastung führen: In einigen Kantonen werden 0.5% bis über 1% des Vermögens fällig. Bei CHF 2 Mio. Vermögen sind das CHF 10'000–20'000 pro Jahr – auf Dauer ein signifikanter Vermögensabfluss. Viele Vermögende kennen die Optimierungsmöglichkeiten nicht oder setzen sie falsch um.
Die zentralen Herausforderungen:
- Kantonale Unterschiede sind enorm – ein Wohnsitzwechsel kann Zehntausende sparen
- Der Stichtag 31. Dezember wird bei der Vermögensplanung oft ignoriert
- Schulden und Verbindlichkeiten reduzieren das steuerbare Vermögen – die Strukturierung wird vernachlässigt
- Timing von Käufen und Verkäufen (vor/nach Stichtag) hat grosse Wirkung
- Pensionskasse, 3a und Liegenschaften sind steuerlich unterschiedlich behandelt
Rechtlicher Rahmen: Kantonale Vermögenssteuer in der Schweiz
Die Vermögenssteuer ist in der Schweiz kantonal geregelt. Jeder Kanton hat eigene Tarife, Freibeträge und Bewertungsregeln. Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer (ausser im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer bei juristischen Personen).
Grundprinzipien:
- Stichtag: 31. Dezember (Mitternacht) – das Vermögen zu diesem Zeitpunkt ist massgebend
- Steuerbare Vermögenswerte: Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, Kryptowährungen, Liegenschaften, Beteiligungen, Sammelobjekte, Fahrzeuge (teilweise)
- Abzugsfähige Verbindlichkeiten: Hypotheken, Darlehen, Kredite, Steuerrückstände
- Freibeträge: Ehepaare und Kinder haben oft höhere Freibeträge; die Werte variieren stark nach Kanton
Keine Vermögenssteuer: Schwyz (auf Bundesebene; einige Gemeinden erheben minimal), Nidwalden (teilweise), Obwalden (teilweise). Geringe Steuer: Zug, Appenzell Innerrhoden, Uri.
Kantonaler Vergleich: Vermögenssteuer bei CHF 1 Mio.
Beispiel: Verheiratetes Paar, CHF 1'000'000 steuerbares Vermögen (nach Abzug Schulden):
| Kanton | Jährliche Vermögenssteuer | Effektiver Satz |
|---|---|---|
| Schwyz | ca. CHF 500 | 0.05% |
| Zug | ca. CHF 2'000 | 0.20% |
| Nidwalden | ca. CHF 2'500 | 0.25% |
| Zürich | ca. CHF 5'000 | 0.50% |
| Luzern | ca. CHF 6'000 | 0.60% |
| Aargau | ca. CHF 7'000 | 0.70% |
| Bern | ca. CHF 8'500 | 0.85% |
| Waadt | ca. CHF 10'000 | 1.00% |
| Genf | ca. CHF 12'000 | 1.20% |
| Neuenburg | ca. CHF 13'000 | 1.30% |
Bei CHF 2 Mio. verdoppeln sich die Beträge – die Differenz zwischen Schwyz und Neuenburg beträgt dann über CHF 25'000 pro Jahr.
Rechenbeispiele: Konkrete Optimierungsszenarien
Beispiel 1: Stichtag-Optimierung
- Vermögen 31.12.: CHF 1'500'000 (Aktien)
- Geplanter Aktienverkauf: Dezember, Erlös CHF 200'000
- Option A: Verkauf am 15.12. → Vermögen 31.12. = CHF 1'300'000 + CHF 200'000 Cash = CHF 1'500'000
- Option B: Verkauf am 2.1. → Vermögen 31.12. = CHF 1'500'000 (Aktien noch gehalten)
- Bei Option B: Das Cash ist erst im nächsten Jahr vorhanden, aber der Kurswert am 31.12. zählt
- Strategie: Wenn Sie Ende Jahr verkaufen wollen, prüfen Sie den Kurswert am 31.12. – ein Verkauf am 30.12. reduziert das 31.12.-Vermögen um den Verkaufserlös (wenn das Geld «unterwegs» ist, zählt es teilweise schon im neuen Jahr – kantonale Regelungen prüfen)
Beispiel 2: Hypothek nicht tilgen
- Vermögen: CHF 2'000'000 (Liegenschaftswert)
- Hypothek: CHF 800'000
- Steuerbares Vermögen: CHF 1'200'000
- Hypothekarzins: 2.5% = CHF 20'000/Jahr
- Vermögenssteuerersparnis durch Hypothek (Kanton Bern, 0.85% auf CHF 800'000): CHF 6'800
- Wer die Hypothek tilgt, erhöht das steuerbare Vermögen um CHF 800'000 und zahlt CHF 6'800 mehr Vermögenssteuer
- Break-even: Wenn die Hypothekarzinsen tiefer sind als die «implizite» Vermögenssteuer auf das getilgte Kapital
Beispiel 3: Umzug Kanton Bern → Zug
- Vermögen: CHF 1'500'000
- Bern: ca. CHF 12'750 Vermögenssteuer
- Zug: ca. CHF 3'000 Vermögenssteuer
- Jährliche Ersparnis: CHF 9'750
- Über 10 Jahre: CHF 97'500
Schritt-für-Schritt-Strategie: Vermögenssteuer reduzieren
Schritt 1: Aktuelle Belastung ermitteln Berechnen Sie Ihre Vermögenssteuer für das letzte Steuerjahr. Kennen Sie Ihren effektiven Satz? Welche Vermögenswerte sind steuerbar, welche verbindlichkeitsmindernd?
Schritt 2: Stichtag 31.12. nutzen Planen Sie grössere Transaktionen: Verkäufe von Vermögenswerten vor dem 31.12. können das steuerbare Vermögen senken (sofern das Geld nicht bis Mitternacht auf dem Konto ist – Detailregeln je Kanton prüfen). Käufe von Vermögenswerten nach dem 1.1. verschieben die Steuerpflicht ins nächste Jahr.
Schritt 3: Schuldenstruktur optimieren Prüfen Sie: Soll ich Schulden tilgen oder behalten? Bei hoher Vermögenssteuer und niedrigen Zinsen kann die Beibehaltung von Hypotheken sinnvoll sein. Umgekehrt: Bei niedriger Vermögenssteuer und hohen Zinsen ist Tilgung oft besser.
Schritt 4: Wohnsitz prüfen Ein Umzug in einen kantonal steuergünstigen Kanton kann die Vermögenssteuer massiv senken. Der Wohnsitz muss «echt» sein – mindestens 6 Monate Aufenthalt, Wohnsitznahme, soziale Integration. Scheinumzüge werden von den Behörden geprüft.
Schritt 5: Vermögensumschichtung Bestimmte Vermögenswerte sind steuerlich begünstigt (z.B. Pensionskasse, 3a bis zum Bezug, Kunst in manchen Kantonen). Eine Umschichtung von steuerintensiven in begünstigte Anlagen kann die Vermögenssteuer senken – ohne die Gesamtperformance zu opfern.
Schuldenmanagement und Hypothekenstrategie
Grundprinzip: Schulden mindern das steuerbare Vermögen. Eine CHF 500'000 Hypothek reduziert das Vermögen um CHF 500'000 – und damit die Vermögenssteuer.
Wann Tilgung sinnvoll ist:
- Hypothekarzins > «implizite» Vermögenssteuerersparnis
- Sie wohnen in einem Kanton mit sehr niedriger Vermögenssteuer (Zug, Schwyz)
- Sie streben Schuldenfreiheit an (psychologischer Faktor)
Wann Tilgung weniger sinnvoll ist:
- Hypothekarzins niedrig, Vermögenssteuer hoch (z.B. Genf, Neuenburg)
- Das getilgte Kapital würde sonst anderswo (z.B. Aktien) angelegt und unterliegt der vollen Vermögenssteuer
Rechenbeispiel:
- Hypothek CHF 400'000, Zins 2.8%
- Kanton Bern, Vermögenssteuersatz auf diese CHF 400'000: 0.85% = CHF 3'400 Ersparnis pro Jahr
- Zinskosten: CHF 400'000 × 2.8% = CHF 11'200
- Netto-Kosten der Hypothek: CHF 11'200 - CHF 3'400 = CHF 7'800
- Tilgung reduziert Zinskosten um CHF 11'200, erhöht aber Vermögenssteuer um CHF 3'400
- Netto-Ersparnis durch Tilgung: CHF 7'800 – Tilgung lohnt sich in diesem Fall
Häufige Fehler bei der Vermögenssteuer
Fehler 1: Stichtag 31.12. ignorieren Verkaufen Sie grosse Vermögenswerte am 2. Januar statt am 30. Dezember – so zählt der Verkaufserlös erst im nächsten Steuerjahr. Umgekehrt: Grössere Käufe nach dem 1. Januar verschieben die Erfassung.
Fehler 2: Kantonale Unterschiede unterschätzen Ein Umzug von Genf nach Zug kann bei CHF 2 Mio. Vermögen über CHF 18'000 pro Jahr sparen. Die Wohnsitzfrage ist eine der wichtigsten Vermögenssteuer-Entscheidungen.
Fehler 3: Schulden nicht optimal strukturiert Wer unnötig Schulden tilgt und dafür die Vermögenssteuer erhöht, zahlt doppelt. Die Gesamtrechnung (Zinsen vs. Steuerersparnis) muss stimmen.
Fehler 4: Vermögen nicht vollständig deklariert Kryptowährungen, ausländische Konten, Edelmetalle – die Steuerbehörden werden zunehmend prüfend. Undeclariertes Vermögen führt zu Nachforderungen, Zinsen und Bussen.
Fehler 5: Pensionskasse und 3a vergessen Diese Guthaben sind bis zum Bezug von der Vermögenssteuer befreit. Eine vorzeitige Auflösung zur «Vermögensreduktion» ist meist kontraproduktiv – die Einkommenssteuer beim Bezug frisst die Ersparnis.