Wissen & Ratgeber

Steuererklärung ausfüllen – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Steuererklärung in der Schweiz ausfüllen: Komplette Anleitung mit Checkliste, Tipps zu digitalen Tools und den häufigsten Fehlerquellen.

Von Bastien Thiébaud·Aktualisiert: 2026-02-15

Vorbereitung: Unterlagen zusammenstellen

Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen, sollten Sie alle relevanten Belege und Dokumente bereithalten. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und verhindert, dass Sie Abzüge vergessen.

Checkliste der wichtigsten Unterlagen:

  • Lohnausweis – Von jedem Arbeitgeber (bei Stellenwechsel: alle Lohnausweise des Jahres)
  • Zinsausweise – Von allen Bankkonten und Sparkonten
  • Wertschriften-Verzeichnis – Depotauszug per 31.12. mit Kurswerten
  • Säule 3a-Bescheinigung – Einzahlungsbestätigung der Bank oder Versicherung
  • Pensionskassen-Ausweis – Aktueller Vorsorgeausweis
  • Krankenkassenprämien – Jahresübersicht der bezahlten Prämien
  • Spendenquittungen – Alle Spendenbescheinigungen ab CHF 100
  • Berufsauslagen-Belege – ÖV-Abonnement, Weiterbildungskosten, Arbeitszimmer
  • Hypothekarauszug – Bei Wohneigentum: Zinsen, Schuldenstand
  • Liegenschafts-Unterhaltsbelege – Handwerkerrechnungen, Nebenkostenabrechnungen
  • Unterhaltsbeiträge – Nachweise über bezahlte oder erhaltene Alimente
  • Kinderbetreuungskosten – Belege für Kita, Tagesschule, Nanny

Schritt 1: Personalien und Zivilstand

Im ersten Abschnitt der Steuererklärung geben Sie Ihre persönlichen Daten an. Achten Sie besonders auf:

  • Zivilstand per 31.12. – Massgebend ist der Zivilstand am Jahresende. Bei Heirat oder Scheidung im Steuerjahr gelten besondere Regeln.
  • Konfession – Bestimmt die Kirchensteuerpflicht. Ein Kirchenaustritt wirkt ab dem Folgemonat.
  • Kinder – Alle minderjährigen und in Ausbildung befindlichen Kinder (bis 25 Jahre) angeben.
  • Wohnsitz – Massgebend für die Steuergemeinde ist der Wohnsitz am 31.12.

Schritt 2: Einkommen deklarieren

Unselbstständiges Einkommen

Übertragen Sie die Angaben aus dem Lohnausweis. Wichtig:

  • Bruttolohn (Ziffer 1) inklusive aller Zulagen
  • Nebenerwerbseinkommen – Auch Nebenjobs und Honorare deklarieren
  • Spesen – Im Lohnausweis unter Ziffer 13 aufgeführte Spesen sind steuerfrei

Einkommen aus Vermögen

  • Bankzinsen – Auch kleine Beträge deklarieren (Verrechnungssteuer-Rückforderung!)
  • Dividenden – Bruttodividenden angeben (vor Verrechnungssteuer)
  • Mieteinnahmen – Bei vermieteten Immobilien
  • Eigenmietwert – Bei selbstbewohntem Wohneigentum (wird vom Kanton festgelegt)

Weitere Einkünfte

  • Unterhaltsbeiträge – Empfangene Alimente (nicht Kinderalimente ab 2025)
  • Renten – AHV, IV, Pensionskasse
  • Lotteriegewinne – Ab CHF 1'000 (Freigrenzen beachten)

Schritt 3: Abzüge geltend machen

Dies ist der wichtigste Abschnitt für Ihre Steueroptimierung. Vergessen Sie keinen Abzug!

Berufsauslagen

AbzugBetragHinweis
Arbeitsweg (ÖV)Effektiv, max. CHF 3'000–5'000Je nach Kanton verschieden
VerpflegungCHF 3'200 PauschaleBei auswärtiger Verpflegung
WeiterbildungEffektiv, max. CHF 12'000Berufsbezogen
Berufskleidung3 % des NettolohnsPauschale oder effektiv
Übrige BerufsauslagenCHF 700–2'400Pauschale je nach Kanton

Versicherungsprämien

  • Krankenkasse – Grundversicherung und Zusatzversicherung
  • Unfallversicherung – Private Prämien
  • Lebensversicherung – Nur bei Rückkaufswert
  • Maximalabzug – Kantonal verschieden (CHF 1'700–2'600 für Einzelpersonen)

Vorsorge

  • Säule 3a – Max. CHF 7'258 (Angestellte mit PK) oder CHF 36'288 (Selbstständige ohne PK)
  • PK-Einkauf – Falls im Steuerjahr getätigt, voll abzugsfähig
  • AHV-Beiträge – Bereits im Lohnausweis berücksichtigt (nicht nochmals abziehen)

Weitere Abzüge

  • Krankheitskosten – Über 5 % des Reineinkommens (Selbstbehalt)
  • Behinderungskosten – Effektive Kosten
  • Spenden – CHF 100 bis max. 20 % des Reineinkommens
  • Kinderbetreuung – Max. CHF 10'100–25'000 je nach Kanton
  • Schuldzinsen – Hypothekarzinsen und Konsumkreditzinsen
  • Liegenschaftsunterhalt – Pauschale (10/20 %) oder effektiv

Schritt 4: Vermögen deklarieren

Per Stichtag 31.12. müssen Sie Ihr gesamtes Vermögen deklarieren:

  • Bankkonten – Alle Konten in der Schweiz und im Ausland
  • Wertschriften – Zum Kurswert am 31.12. (ESTV-Kursliste verwenden)
  • Liegenschaften – Zum Steuerwert (nicht Marktwert)
  • Fahrzeuge – Zum Zeitwert (nach Abschreibungstabelle)
  • Lebensversicherungen – Zum Rückkaufswert
  • Kryptowährungen – Zum Kurswert am 31.12. (ESTV-Liste)
  • Übrige Vermögenswerte – Kunst, Schmuck, Sammlungen (über CHF 10'000)

Schulden abziehen:

  • Hypotheken
  • Konsumkredite
  • Privatdarlehen (mit Nachweis)

Schritt 5: Verrechnungssteuer zurückfordern

Vergessen Sie nicht, die 35 % Verrechnungssteuer auf Zinsen und Dividenden zurückzufordern. Kreuzen Sie das entsprechende Feld in der Steuererklärung an. Die Verrechnungssteuer wird automatisch mit der geschuldeten Steuer verrechnet.

Voraussetzung: Korrekte Deklaration aller Erträge (Zinsen, Dividenden). Wer Erträge nicht deklariert, verliert den Anspruch auf Rückforderung.

Digitale Tools nach Kanton

KantonSoftwareeFilingKosten
ZürichZHprivateTaxJaKostenlos
BernTaxMeJaKostenlos
LuzerneFiling LuzernJaKostenlos
AargauEasyTaxJaKostenlos
St. GalleneTaxJaKostenlos
Basel-StadtBalTaxJaKostenlos

Tipp: Nutzen Sie immer die offizielle kantonale Software. Diese ist kostenlos, aktuell und berechnet die Steuer automatisch. Private Steuer-Apps können als Ergänzung dienen, ersetzen aber nicht die offizielle Einreichung.

Nach dem Einreichen

  1. Provisorische Rechnung – Die provisorische Steuerrechnung basiert auf einer Schätzung. Bezahlen Sie fristgerecht, um Verzugszinsen zu vermeiden.
  2. Veranlagung – Die definitive Veranlagung erfolgt 6–18 Monate nach Einreichung.
  3. Einsprache – Bei Unstimmigkeiten haben Sie 30 Tage Zeit für eine Einsprache.
  4. Nachforderung oder Rückerstattung – Je nach Differenz zwischen provisorischer und definitiver Steuer.

Häufige Fehler vermeiden

  1. Vergessene Abzüge – Nutzen Sie unsere Abzüge-Checkliste als Hilfsmittel
  2. Falscher Eigenmietwert – Den kantonal festgelegten Wert verwenden, nicht schätzen
  3. Fehlende Belege – Alle Belege 10 Jahre aufbewahren
  4. Verspätete Einreichung – Rechtzeitig Fristverlängerung beantragen
  5. Verrechnungssteuer vergessen – Die 35 % aktiv zurückfordern
Teilen

Häufig gestellte Fragen

Mit guter Vorbereitung und digitalen Tools dauert eine einfache Steuererklärung (Angestellte, keine Immobilien) ca. 1–2 Stunden. Bei komplexeren Situationen (Selbstständigkeit, Immobilien, Wertschriften) sollten Sie 3–5 Stunden einplanen.

Weiterführende Themen