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Steuerliche Abzüge: vollständige Checkliste

Komplette Checkliste aller steuerlichen Abzüge in der Schweiz: Berufsauslagen, Säule 3a, PK-Einkauf, Krankheitskosten, Spenden, Weiterbildung, Kinderbetreuung, Schuldzinsen. Mit CHF-Grenzen und Kategorien.

Von Bastien Thiébaud·Aktualisiert: 2026-02-15

Einleitung: Warum Abzüge systematisch prüfen?

Steuerliche Abzüge reduzieren Ihr steuerbares Einkommen und damit Ihre Steuerlast. Viele Steuerpflichtige vergessen Abzüge oder kennen die Grenzen nicht – das kostet jährlich oft CHF 1'000 bis 5'000. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle relevanten Abzüge zu erfassen.

Kategorie 1: Berufsauslagen

Berufsauslagen sind Kosten, die Sie für die Ausübung Ihres Berufs aufwenden. Sie mindern das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit.

Pauschale vs. Einzelabzug

Die meisten Kantone erlauben entweder eine Pauschale (z.B. CHF 2'000–4'000) oder einen Einzelabzug bis zu einem Höchstbetrag. Bei hohen tatsächlichen Kosten lohnt sich der Einzelabzug.

Typische Berufsauslagen (Einzelabzug)

PositionHinweiseTypische Obergrenze
PendlerpauschaleCHF 0.70–0.90 pro km, nur Weg Wohnung–ArbeitOft CHF 3'000–6'000
ÖV-AboMonats-/Jahresabonnement für ArbeitswegTatsächlicher Betrag
VerpflegungBei Abwesenheit von zu Hause (CHF 20–25/Tag)Pro Arbeitstag
BerufskleidungNur spezifische Kleidung (nicht Anzug)Nach Kanton
HomeofficeAnteil Miete, Nebenkosten, MöbelOft limitiert
BerufsmaterialWerkzeuge, FachliteraturNach Nachweis
Doppelte HaushaltsführungBei zeitweiligem ArbeitsortMit Nachweis

Bund: Höchstbetrag 3% des Bruttolohns (mind. CHF 2'400, max. CHF 4'800 für Alleinstehende; Verheiratete: 6% insgesamt, max. CHF 9'600). Kantone: Abweichende Regelungen – immer prüfen.

Checkliste Berufsauslagen

  • [ ] Pendlerstrecke und -tage notiert
  • [ ] ÖV-Abonnement berechnet
  • [ ] Verpflegungstage bei Dienstreisen
  • [ ] Spezielle Berufskleidung/Equipment
  • [ ] Homeoffice-Anteil (falls relevant)
  • [ ] Pauschale vs. Einzelabzug verglichen

Kategorie 2: Versicherungen und Vorsorge

Obligatorische Krankenversicherung (KV)

Die KV-Prämien (Grundversicherung) sind voll abzugsfähig. Zusätzlich abzugsfähig:

  • Franchise und Selbstbehalt: Nur der Teil, der tatsächlich aus eigener Tasche bezahlt wird
  • Zusatzversicherung: Nur in Kantonen, die dies explizit erlauben (nicht überall)

Säule 3a

StatusMax. Abzug 2026
Angestellter mit PensionskasseCHF 7'056
Angestellter ohne PKCHF 21'168
Selbständigerwerbend ohne PKCHF 21'168

Bedingungen: Einzahlung muss bis 31. Dezember des Steuerjahres erfolgt sein. Die Bescheinigung der Bank/Versicherung wird beim Steueramt eingereicht.

Einkauf in die Pensionskasse (PK)

Bestehen Einkaufslücken (z.B. Jahre ohne PK-Anspruch), können diese steuerwirksam geschlossen werden. Der Einkauf ist oft über mehrere Jahre verteilt möglich.

  • Abzug: Voll abzugsfähig im Jahr der Zahlung
  • Bescheinigung: Von der Pensionskasse erforderlich

Checkliste Vorsorge

  • [ ] KV-Prämienbescheinigung
  • [ ] Säule-3a-Einzahlung bis 31.12. getätigt?
  • [ ] Säule-3a-Bescheinigung beantragt
  • [ ] PK-Einkauf geprüft (Lücken?)

Kategorie 3: Liegenschaften und Schuldzinsen

Schuldzinsen (Hypothekarzinsen)

Zinsen auf Darlehen für den Erwerb, die Renovation oder den Umbau von Wohneigentum sind abzugsfähig. Einschränkung: Der Abzug kann durch einen Höchstbetrag oder durch die Relation zu den Erträgen (Eigenmietwert) limitiert sein.

  • Bescheinigung: Von der Bank / Hypothekarinstitut

Liegenschaftsunterhalt

Kosten für Instandhaltung und Renovation der eigenen Liegenschaft sind bis zu einer Obergrenze abzugsfähig. Dazu gehören:

  • Reparaturen
  • Renovationen (nicht Erweiterungen)
  • Malerarbeiten, Heizungsservice
  • Gartenpflege (begrenzt)

Obergrenze: Oft 10–20% des Eigenmietwerts pro Jahr, kantonale Unterschiede.

Checkliste Liegenschaft

  • [ ] Hypothekarzinsenbescheinigung
  • [ ] Belege für Instandhaltung/Renovation
  • [ ] Keine Erweiterungen (nur Unterhalt)

Kategorie 4: Familie und Kinder

Kinderbetreuungskosten

Kosten für die externe Betreuung von Kindern (Kita, Tagesmutter, Hort) sind abzugsfähig.

Kanton (Beispiel)Typischer Höchstbetrag pro Kind
ZürichCHF 25'200
BernCHF 25'200
ZugCHF 25'200
BundCHF 25'200 (2026)

Bedingung: Beide Elternteile sind erwerbstätig oder aus anderen Gründen (z.B. Krankheit) auf Betreuung angewiesen.

Checkliste Familie

  • [ ] Quittungen Kinderbetreuung
  • [ ] Nachweis Erwerbstätigkeit beider Eltern

Kategorie 5: Gesundheit

Krankheits- und Unfallkosten

Kosten über dem Selbstbehalt (5% des Nettoeinkommens vor Abzug der Krankheitskosten) sind abzugsfähig.

Beispiele:

  • Arzt- und Zahnarztkosten
  • Medikamente, Optiker
  • Psychotherapie, Physiotherapie
  • Krankenhausaufenthalte

Nicht abzugsfähig: Schönheitsoperationen, nicht verschriebene Alternativmedizin (je nach Kanton).

Checkliste Gesundheit

  • [ ] Alle Belege gesammelt
  • [ ] Selbstbehalt berechnet (5% des Nettoeinkommens)
  • [ ] Nur der übersteigende Betrag abgezogen

Kategorie 6: Bildung und Spenden

Weiterbildungskosten

Kosten für berufsbezogene Weiterbildung sind abzugsfähig (Kurse, Seminare, Bücher). Typischer Höchstbetrag: CHF 12'000 pro Jahr (Bund und viele Kantone).

Bedingung: Bezug zum ausgeübten Beruf.

Spenden

Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind abzugsfähig.

EbeneTypischer Höchstbetrag
Bund20% des Einkommens
KantoneUnterschiedlich (oft 10–20%)

Quittung ist zwingend erforderlich.

Checkliste Bildung und Spenden

  • [ ] Weiterbildungsbelege (berufsbezogen)
  • [ ] Spendenquittungen von anerkannten Organisationen

Zusammenfassung: Abzüge nach Kategorie

KategorieWichtigste PunkteTypische Obergrenze
BerufsauslagenPendler, Verpflegung, Homeoffice3–5% Bruttolohn (Bund: 3%, max. CHF 4'800)
Säule 3aBis 31.12. einzahlenCHF 7'056 / CHF 21'168
PK-EinkaufLücken schliessenNach Nachweis
SchuldzinsenHypothekarzinsenVoll, ggf. Höchstbetrag
LiegenschaftsunterhaltInstandhaltung, RenovationOft 10–20% Eigenmietwert
KinderbetreuungKita, Tagesmutter, HortCHF 25'200 pro Kind
KrankheitskostenÜber 5% SelbstbehaltKeine Obergrenze
WeiterbildungBerufsbezogenCHF 12'000
SpendenAnerkannte Organisationen20% Einkommen (Bund)

Praktische Tipps

  1. Belege aufbewahren: Ohne Beleg kein Abzug – legen Sie alles in einem Ordner ab.
  2. Jahresende prüfen: Säule 3a muss bis 31.12. eingezahlt sein; Spenden vor Jahresende tätigen.
  3. Pauschale vs. Einzelabzug: Immer durchrechnen – oft lohnt sich der Einzelabzug bei Berufsauslagen.
  4. Kantonale Unterschiede: Die Checkliste ist bundeseinheitlich orientiert; kantonal kann es Abweichungen geben.
  5. Steuerberater: Bei Unsicherheit oder komplexen Fällen lohnt sich eine Beratung – die Gebühren sind oft weit unter der Ersparnis.

Kernaussagen

  • Eine systematische Abzugs-Checkliste verhindert, dass Sie Ersparnisse verschenken.
  • Säule 3a und PK-Einkauf zählen zu den wirksamsten Abzügen – nutzen Sie sie vollständig.
  • Berufsauslagen (Pendler, Verpflegung) und Kinderbetreuung werden häufig vergessen.
  • Belege sind Pflicht – legen Sie sie laufend ab.
  • Die kantonalen Regelungen weichen teilweise ab – prüfen Sie die Grenzen in Ihrem Kanton.
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Häufig gestellte Fragen

Zu den wichtigsten Abzügen zählen: Berufsauslagen, Versicherungsprämien (KV, ALV), Säule 3a, PK-Einkauf, Kinderbetreuungskosten, Schuldzinsen, Krankheitskosten über dem Selbstbehalt, Spenden, Weiterbildungskosten und Liegenschaftsunterhalt.

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