Zielgruppe

Steuerberatung für Grenzgänger

Steuerberatung für Grenzgänger in der Schweiz: Quellensteuer, DBA Deutschland/Frankreich/Italien/Österreich, 60-Tage-Regel, Rückerstattung und Homeoffice.

Steuerliche Situation für Grenzgänger

Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen (typischerweise in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich). Sie unterliegen einer komplexen Besteuerung, die durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat geregelt wird.

Definition Grenzgänger (allgemein):

  • Wohnsitz im Ausland
  • Tägliche Rückkehr an den ausländischen Wohnsitz (in der Regel)
  • Arbeitsort in der Schweiz

Besteuerungsprinzip:

  • Die Schweiz erhebt Quellensteuer auf den in der Schweiz erarbeiteten Lohn
  • Der Wohnsitzstaat erfasst das Einkommen ebenfalls und gewährt Anrechnung der in der Schweiz bezahlten Steuern
  • Ziel: Keine Doppelbesteuerung

Länder mit den meisten Grenzgängern:

  • Deutschland (Baden-Württemberg, Bayern)
  • Frankreich (Haute-Savoie, Ain, Doubs)
  • Italien (Lombardei, Piemont)
  • Österreich (Vorarlberg)

DBA Deutschland: Grenzgängerregelung

Das DBA Schweiz–Deutschland enthält spezielle Artikel für Grenzgänger.

Grundprinzip:

  • Der in der Schweiz erarbeitete Lohn wird in der Schweiz quellenbesteuert
  • Deutschland besteuert das Einkommen ebenfalls (Welteinkommensprinzip)
  • Deutschland rechnet die Schweizer Quellensteuer auf die deutsche Einkommenssteuer an (Anrechnungsmethode)

Besonderheiten:

  • Grenzgängerzone: 30 km Luftlinie von der Grenze
  • Wenn Sie ausserhalb der Zone wohnen, können andere Regeln gelten
  • Homeoffice in Deutschland: Die Behandlung ist komplex – Arbeitstage in Deutschland können dort besteuert werden
  • 60-Tage-Regel: Wird bei Grenzgängern oft anders angewendet; wichtig: genaue Abklärung mit deutschem Steuerberater

Quellensteuer Schweiz:

  • Wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten
  • Tarife nach Zivilstand und Kanton
  • Bei Lohn über CHF 120'000: oft nachträgliche ordentliche Veranlagung in der Schweiz sinnvoll

Deutsche Steuererklärung:

  • Grenzgänger müssen in Deutschland eine Einkommenssteuererklärung einreichen
  • Schweizer Quellensteuer wird angerechnet
  • Ggf. Nachzahlung in Deutschland (wenn deutsche Steuer höher) oder Erstattung (wenn Schweizer Steuer höher)

DBA Frankreich: Frontaliers

Das DBA Schweiz–Frankreich hat eine besondere Regelung für Grenzgänger (Frontaliers).

Grundprinzip:

  • Arbeitsortprinzip: Der Lohn für die Arbeit in der Schweiz wird nur in der Schweiz besteuert
  • Frankreich besteuert dieses Einkommen nicht (Freistellung)
  • Frankreich besteuert nur französische Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen in Frankreich, Kapitalerträge)

Vorteil:

  • Keine Doppelbesteuerung
  • Keine Anrechnungsproblematik
  • Einfacheres System als bei Deutschland

Einschränkungen:

  • Wohnsitz in Frankreich muss in der Grenzzone liegen (départements définis)
  • Homeoffice in Frankreich: Arbeitstage in Frankreich können dort besteuuerbar sein
  • Bei Überschreitung von 45 Arbeitstagen pro Jahr in Frankreich: französische Besteuerung des anteiligen Lohns

Quellensteuer Schweiz:

  • Vollständige Quellensteuer in der Schweiz
  • Keine Veranlagung in Frankreich für den Schweizer Lohn (ausser bei Homeoffice-Überschreitung)

DBA Italien: Frontalieri

Italienische Grenzgänger (Frontalieri) arbeiten häufig in der Kantone Tessin, Graubünden oder Wallis.

Grundprinzip (nach DBA-Änderungen):

  • Die Besteuerung erfolgt im Arbeitsstaat (Schweiz)
  • Italien wendet die Anrechnungsmethode an oder gewährt Freistellung (je nach DBA-Version)

Wichtig:

  • Das DBA Schweiz–Italien wurde mehrfach geändert
  • Seit 2020: Frontalieri werden in Italien nach dem Welteinkommensprinzip besteuert, mit Anrechnung der Schweizer Quellensteuer
  • Die genaue Ausgestaltung hängt vom Anstellungsdatum und Übergangsregelungen ab

Quellensteuer Schweiz:

  • Wird vom Arbeitgeber einbehalten
  • Rückerstattung möglich bei Abzügen, die nicht berücksichtigt wurden

Praktisch: Italienische Grenzgänger sollten einen Steuerberater mit Kenntnis beider Länder konsultieren – die Regeln sind im Fluss.

DBA Österreich

Österreichische Grenzgänger arbeiten vor allem in Vorarlberg-nahen Schweizer Kantonen (St. Gallen, Graubünden).

Grundprinzip:

  • Arbeitsortprinzip oder Anrechnung – je nach DBA-Artikel
  • Österreich besteuert weltweites Einkommen, rechnet Schweizer Steuer an

Quellensteuer Schweiz:

  • Standard-Quellensteuer
  • Rückforderung bei zu hoch einbehaltener Steuer möglich

60-Tage-Regel und Homeoffice

Die 60-Tage-Regel betrifft Arbeitstage, die Sie im Wohnsitzstaat (z.B. zu Hause im Homeoffice) verbringen.

Prinzip:

  • Bis 60 Arbeitstage pro Jahr im Wohnsitzstaat: Schweiz bleibt allein zuständig für den gesamten Lohn
  • Über 60 Tage: Der anteilige Lohn für die Tage im Wohnsitzstaat wird dort besteuert

Beispiel:

  • 220 Arbeitstage pro Jahr insgesamt
  • 50 Tage Homeoffice in Deutschland
  • 170 Tage in der Schweiz
  • Folge: Schweiz besteuert 100% (unter 60 Tagen)
  • Wenn 70 Tage Homeoffice: Deutschland besteuert 70/220 des Lohns, Schweiz 150/220

Kritisch für Grenzgänger:

  • Seit Corona hat Homeoffice zugenommen
  • Unbedingt Arbeitstage dokumentieren (Kalender, Zeiterfassung)
  • Bei Überschreitung der 60-Tage-Grenze: Veranlagung in beiden Ländern nötig

DBA-spezifisch: Die 60-Tage-Regel gilt nicht in allen DBAs gleich. Beim DBA Deutschland gibt es Sonderregeln für Grenzgänger. Im DBA Frankreich gilt die 45-Tage-Regel für Freistellung.

Rückerstattung der Quellensteuer

Viele Grenzgänger zahlen zu viel Quellensteuer, weil der Arbeitgeber nur Standardabzüge berücksichtigt.

Abzüge, die oft fehlen:

  • Säule 3a (CHF 7'258)
  • Pendlerpauschale (Fahrtkosten Wohnsitz–Arbeitsort)
  • Kinderabzug (wenn Kinder im Ausland)
  • Berufsauslagen, Weiterbildung
  • Schuldenzinsen (Hypothek)

Verfahren:

  1. Ordentliche Veranlagung beantragen (wenn Lohn über CHF 120'000)
  2. Oder: Tarifkorrektur (wenn Lohn unter CHF 120'000)
  3. Frist: 31. März des Folgejahres (nicht verlängerbar!)
  4. Formular und Belege an die kantonale Steuerverwaltung

Beispiel:

  • Bruttolohn: CHF 150'000
  • Einbehaltene Quellensteuer: CHF 35'000
  • Nach Veranlagung mit Säule 3a, Pendlerpauschale, Kindern: Steuer CHF 28'000
  • Rückerstattung: CHF 7'000

Häufige Fehler von Grenzgängern

Fehler 1: Frist für Rückerstattung verpasst Der 31. März ist eine verwirkende Frist. Wer sie verpasst, verliert das Recht auf Korrektur für das betreffende Jahr.

Fehler 2: Homeoffice-Tage nicht dokumentiert Ohne Nachweis können Behörden eigene Schätzungen vornehmen. Führen Sie eine einfache Liste der Arbeitstage pro Land.

Fehler 3: Abzüge nicht geltend gemacht Viele Grenzgänger wissen nicht, dass sie Säule 3a, Pendlerpauschale etc. abziehen können. Die Rückerstattung ist oft vierstellig.

Fehler 4: Nur eine Steuererklärung (Schweiz oder Wohnsitz) Grenzgänger müssen sowohl in der Schweiz (Veranlagung/Quelle) als auch im Wohnsitzstaat eine Erklärung abgeben. Nur so wird Doppelbesteuerung vermieden.

Fehler 5: DBA-Wechsel nicht beachtet Die DBAs werden geändert. Ein Wechsel des Wohnsitzes (z.B. von Frankreich nach Deutschland) ändert die gesamte Besteuerungslogik – rechtzeitig prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Grenzgänger zahlen in der Regel Quellensteuer in der Schweiz und rechnen diese mit dem Wohnsitzstaat ab. Die genauen Regeln hängen vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ihrem Wohnsitzland ab. Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich haben spezielle Grenzgängerregelungen.

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