Zielgruppe

Steuerberatung für Rentner und Pensionierte

Steueroptimierung für Pensionierte in der Schweiz: AHV-Besteuerung, Säule 3a-Auszug, PK Rente vs. Kapital, Eigenmietwert und Wohnsitzwahl.

Steuerliche Situation für Rentner und Pensionierte

Die Pensionierung bringt gravierende Änderungen der Steuerlage mit sich: Statt Erwerbseinkommen dominieren Renten, Kapitalbezüge und Kapitalerträge. Die richtige Strategie bei der Umstellung von Erwerb auf Rente kann Zehntausende Franken über die verbleibenden Lebensjahre sparen.

Typische Einkommensquellen von Pensionierten:

  • AHV-Rente (Altersrenten)
  • PK-Rente oder PK-Kapital
  • Säule-3a-Bezüge
  • Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen
  • Nebenerwerb oder Teilzeitpensionierung

Besonderheiten der Rentenbesteuerung:

  • Renten werden wie Einkommen besteuert (keine Pauschalbesteuerung)
  • Kapitalbezüge aus Vorsorge unterliegen reduzierter Besteuerung (Art. 37a/b DBG)
  • Vermögen unterliegt der Vermögenssteuer (kantonal unterschiedlich)

AHV-Rente und Pensionskasse: Besteuerung

AHV-Altersrente:

  • Voll dem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet
  • Kein Sonderabzug für Rentner auf Bundesebene
  • Einzelperson: CHF 1'225 – 2'450 pro Monat (je nach Beitragsjahren)
  • Ehepaar: CHF 1'837 – 3'675 pro Monat
  • Jahresrente typisch: CHF 15'000 – 35'000

PK-Rente vs. PK-Kapital:

Rentenbezug:

  • Monatliche Rente wird jährlich als Einkommen besteuert
  • Gleichmässige Belastung über die Jahre
  • Bei niedrigem übrigen Einkommen: geringer Grenzsteuersatz

Kapitalbezug:

  • Einmalige Auszahlung beim Austritt
  • Besteuerung gemäss Art. 37a DBG (Kapitalleistung aus Vorsorge)
  • Reduzierter Steuersatz – typisch 50-70% der ordentlichen Einkommenssteuer
  • Bei Art. 37b (nach 55, Aufgabe der Selbständigkeit oder Invalidität): weitere Reduktion

Strategische Überlegung:

  • Jahr 1 der Pensionierung: oft noch Nebenverdienst, hohes Einkommen → Kapitalbezug kann sinnvoll sein (Steuerlast in Jahr mit hohem Einkommen konzentrieren, aber mit reduziertem Satz)
  • Ab Jahr 2: meist nur Renten → Rentenbezug dann günstiger, da niedriger Grenzsteuersatz

Säule 3a: Auszahlungsstrategie

Die Säule 3a muss spätestens 5 Jahre nach Beginn der AHV-Rente oder bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters bezogen werden. Die Auszahlungsoptionen:

Option 1: Einmalkapital

  • Gesamtes Guthaben auf einen Schlag
  • Besteuerung nach Art. 37a DBG (reduzierter Satz)
  • Kann zu Spitzenbelastung in einem Jahr führen

Option 2: Verrentung

  • Monatliche Rente über mehrere Jahre
  • Jährliche Besteuerung als Einkommen
  • Gleichmässigere Belastung

Option 3: Aufteilung (Säule-3a-Konto bei Bank)

  • Teils als Kapital, Teils als Rente
  • Flexibilität je nach steuerlicher Situation

Empfehlung: Wenn Sie im ersten Pensionierungsjahr noch hohes Einkommen haben (z.B. Abfindung, letztes Gehalt), den Säule-3a-Bezug um 1–2 Jahre verschieben. Danach ist der Grenzsteuersatz oft deutlich tiefer.

Eigenmietwert für Rentner

Wenn Sie als Rentner in der eigenen Wohnung leben, wird der Eigenmietwert (fiktive Miete) als Einkommen besteuert. Das gilt unabhängig vom Alter.

Berechnung Eigenmietwert:

  • Kantone wenden unterschiedliche Methoden an (z.B. 60–70% des Marktmietwerts)
  • Liegt typischerweise bei 2,5–4% des Verkehrswerts
  • Bei CHF 1 Mio. Eigenheim: CHF 25'000 – 40'000 Eigenmietwert pro Jahr

Kompensation:

  • Hypothekarzinsen: voll abzugsfähig
  • Unterhaltskosten: Pauschale (z.B. 10% des Eigenmietwerts) oder effektiv
  • Netto-Eigenmietwert = Eigenmietwert minus Zinsen minus Unterhalt

Besonderheit für Rentner:

  • Nach Auflösung der Hypothek (z.B. Schuldenfrei mit 75) steigt der Netto-Eigenmietwert
  • Das kann die Steuerbelastung erhöhen
  • Strategie: Hypothek nicht vollständig tilgen, oder Umzug in Mietwohnung prüfen

Vermögenssteuer im Ruhestand

Rentner unterliegen der Vermögenssteuer auf ihr gesamtes Vermögen (Weltvermögen). Dazu zählen:

  • Sparkonten, Wertschriften, Kryptowährungen
  • Wohneigentum (Verkehrswert)
  • PK-/Säule-3a-Guthaben (während der Ansparphase, nicht nach Bezug)
  • Kunst, Schmuck (falls deklariert)

Kantone mit tiefer Vermögenssteuer:

  • Zug, Schwyz, Nidwalden, Obwalden
  • Typische Belastung: 0,1–0,3% auf Vermögen
  • Bei CHF 1 Mio.: CHF 1'000 – 3'000 pro Jahr

Kantone mit höherer Vermögenssteuer:

  • Genf, Waadt, Neuenburg
  • Bei CHF 1 Mio.: CHF 5'000 – 10'000 pro Jahr

Optimierung: Wohnsitzwechsel in einen steuergünstigen Kanton kann die Vermögenssteuer halbieren oder mehr.

Wohnsitzwechsel nach Pensionierung

Der Umzug in einen steuergünstigen Kanton nach der Pensionierung ist legal und wird häufig praktiziert.

Voraussetzungen:

  • Tatsächlicher Wohnsitzwechsel (nicht nur Briefkastenfirma)
  • Kein Missbrauch (Aufenthalte, Familie, soziale Bindungen prüfen die Steuerbehörden)

Typische Zielfläche:

  • Zug, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Uri, Appenzell Innerrhoden
  • Für Genfer: oft Waadt oder Wallis

Rechenbeispiel:

  • Rente gesamt: CHF 80'000
  • Vermögen: CHF 1,5 Mio.
  • Von Zürich nach Zug:

Tipp: Den Umzug 1–2 Jahre vor der Pensionierung planen, damit der erste volle Rentenjahr bereits im neuen Kanton anfällt.

Häufige Fehler von Pensionierten

Fehler 1: PK und Säule 3a ohne Plan bezogen Die Reihenfolge und das Timing der Bezüge beeinflussen die Steuerlast erheblich. Eine einmalige Beratung vor dem 65. Altersjahr lohnt sich.

Fehler 2: Eigenmietwert ignoriert Der Eigenmietwert muss deklariert werden. Wer ihn vergisst, riskiert Nachforderungen und Bussen.

Fehler 3: Hypothek zu früh getilgt Schuldenfreiheit senkt zwar die Zinslast, erhöht aber den steuerbaren Eigenmietwert. Prüfen Sie die Nettowirkung.

Fehler 4: Wohnsitzwechsel nicht geprüft Viele Rentner bleiben aus Gewohnheit im teuren Kanton. Ein Umzug innerhalb der Schweiz kann die Lebensqualität erhalten und trotzdem viel sparen.

Fehler 5: Kapitalerträge nicht optimiert Dividenden und Zinsen sind steuerbar. Die Aufteilung zwischen Ehepartnern (Depotübertragung) kann die Progression nutzen und Steuern sparen.

Häufig gestellte Fragen

Die AHV-Rente wird wie normales Einkommen besteuert. Sie unterliegt der Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde. Die Besteuerung erfolgt am Wohnsitzkanton. Es gibt keinen speziellen Steuersatz für Renten – sie werden zum übrigen Einkommen addiert.

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